Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und voraussichtlich zum 8. Thüringer Landtag statt. Für die Bildung der 81 Wahlvorstände und 15 Briefwahlvorstände benötigt die Stadt Gera insgesamt rund 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Als Wahlhelfende zur Bundestagswahl können in der Regel alle Personen tätig sein, die selbst zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind, als Wahlhelfende zur Landtagswahl in der Regel diejenigen, die in Thüringen leben und wahlberechtigt sind. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Angesichts der Corona-Pandemie legt die Stadt Gera besonderes Augenmerk auf den Schutz der Wahlhelfenden und wird daher alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen. Zudem gilt: Wahlhelfende werden in die Gruppe mit erhöhter Priorität auf Anspruch einer Corona-Schutzimpfung aufgenommen. Die Helferinnen und Helfer betreuen die Wahllokale am Wahltag, geben Stimmzettel aus und kontrollieren das Wählerverzeichnis. Sie stellen den reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und die anschließende Ergebnisermittlung sicher. Für das Engagement im Wahlvorstand gewährt die Stadt Gera ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände in Halbtagsschichten. Nach Schließung der Wahllokale zählen beide Schichten gemeinsam die Stimmen aus. Die Bereitschaftserklärung für die Tätigkeit als Wahlhelfende finden Interessierte unter www.gera.de/wahlen. Für Fragen rund um das Ehrenamt der Wahlhelfer steht die Stadt Gera zudem jederzeit per E-Mail unter wahlen@gera.de zur Verfügung.