Thüringen: Kontaktnachverfolgung bei Corona soll zukünftig digitaler werden

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Thüringen hat im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für die Errichtung einer digitalen Brücke zur Kontaktdatenübermittlung erteilt.

Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats Thüringen Dr. Hartmut Schubert betont: „Mit Hilfe einer sicheren digitalen Brücke, dem SORMAS-Gateway, werden wir die Kontaktnachverfolgung für unsere Gesundheitsämter erleichtern und beschleunigen. Wir wollen Menschen schneller warnen und damit die Gefahr weiterer Ansteckungen eindämmen.“

Mit Blick auf die anstehende Änderung der Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sei die Kontaktnachverfolgungsarbeit der Gesundheitsämter im Landesinteresse, so Dr. Schubert. Aus diesem Grund habe das Thüringer Finanzministerium die Gesundheitsbehörden bei der technischen Umsetzung unterstützt.

„Mit der von uns vorgeschlagenen technischen Lösung des SORMAS-Gateways beseitigen wir den bisherigen Medienbruch für eine Vielzahl der Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung. Wir laden die Anbieter der mehr als 50 deutschlandweit bestehenden Lösungen zur Kontaktdatenerfassung ein, ihre Anwendungen an das Gateway anzubinden. Egal, für welche Lösung sich private oder öffentliche Einrichtungen, etwa Gaststätten oder Museen, entscheiden, das Gateway dient als digitale Brücke zwischen Gesundheitsämtern und App-Betreibern“, sagte Dr. Hartmut Schubert.

Laut Thüringer Finanzstaatssekretär können über das Gateway die Gesundheitsämter Anfragen an verschiedene Lokalitäten senden und empfangen. Das Gateway ermöglicht die Vorprüfung der übermittelten Daten und sendet diese dann medienbruchfrei an SORMAS, dem Fachverfahren der Gesundheitsämter. Erfahrungen der Gesundheitsämter zeigen: Fallen händische Übertragungsprozesse weg, wird die Kontaktnachverfolgungsarbeit schneller.

Gleichzeitig fordert Staatssekretär Schubert: „Wir müssen prüfen, wann eine Erhebung von Daten sinnvoll ist! Wir dürfen nicht in den produzierten Datenfluten untergehen. Meiner Ansicht nach könnte in Einrichtungen unter freiem Himmel wie botanischen Gärten und Zoos oder auch Biergärten auf die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung verzichtet werden, wenn ein Corona-Hygiene-Schutzkonzept vorliegt. Ein Verzicht wäre bei Groß- und Einzelhandelsgeschäften ebenfalls denkbar.“

Der CIO des Freistaats Thüringen warb am vergangenen Dienstag im Kabinett dafür, eine Empfehlung zum Einsatz der Corona-Warn-App für Lokalitäten auszusprechen, die keiner Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung unterliegen. Auch bei privaten Zusammenkünften sei der Einsatz der Corona-Warn-App sinnvoll. Die Kontaktdatenerfassung in Lokalitäten mit höherem Infektionsrisiko müsse dagegen verpflichtend stärker detailliert werden, etwa anhand der Tischnummern in Gaststätten.

„Es geht darum, wertvolle Zeit zu gewinnen“, so der Thüringer CIO. Er sagt weiter: „Weniger Zettelwirtschaft in den Gesundheitsämtern, schnellere Warnungen bei Infektionsgefahr und damit ein schnelleres Eindämmen der Virusverbreitung. Dazu müssen wir eine verpflichtende elektronische Kontaktdatenerfassung einführen.“

Gleichzeitig wird mit dem Gateway eine Lösung entwickelt, die datensparsam und sicher Informationen an die Gesundheitsämter übermittelt. „Wir brauchen eine Vielzahl innovativer technischer Lösungen, um gegen die Pandemie zu bestehen. Das Gateway wird als Open Source Lösung zur Verfügung stehen.“

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