Ilmenau: Diese Maßnahmen sollen Handel und Gastronomie unterstützen

0
795

Einzelhandel und Gastronomie in Ilmenau wurden durch die Schließungen auf Grund der notwendigen Corona-Verordnungen in den letzten Monaten besonders hart getroffen. Die Stadtverwaltung Ilmenau leistet bereits seit einem Jahr ihren Beitrag, die betroffenen Gewerbetreibenden in der jetzigen Zeit in unserem möglichen Rechtsrahmen zu unterstützen.

Zudem lädt Oberbürgermeister Daniel Schultheiß die Menschen in Ilmenau dazu ein, lokale Angebote zu nutzen: „Die aktuellen Lockerungen, die für viele Menschen sogar schneller, als erwartet kamen, da die Infektionszahlen unerwartet stark zurückgegangen sind, ermöglichen uns ein Stück weit Normalität. Seit Donnerstag dürfen weitgehend alle Angebote in unserer Innenstadt wieder ohne Einschränkungen genutzt werden. Ich lade Sie alle daher herzlich dazu ein, die örtliche Gastronomie und den Einzelhandel zu unterstützen. Eine lebendige und attraktive Innenstadt lebt von vielfältigen Angeboten, aber vor allem von Menschen, die diese Angebote auch verantwortungsvoll nutzen.“

Folgenden Maßnahmen ermöglicht die Stadtverwaltung Ilmenau – organisiert durch die städtische Wirtschaftsförderung und das Ordnungsamt – seit Beginn der Corona-Pandemie und führt diese auch im laufenden Jahr weiter:

  • Gastronomen und weitere Gewerbetreibende können auf Antrag Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum unter Einhaltung der gebotenen Durchfahrts- und Aufstellflächen beantragen. Diese werden bis 31.12.2021 kostenfrei beschieden, Verwaltungskosten, falls nötig, mit einem Minimum veranschlagt.
  • Pachten und Mieten für Verkaufs- und/oder Bewirtungsflächen im öffentlichen Raum werden seit April 2020 bis 31.12.2021 nicht erhoben. Pachten und Mieten für Gebäude in diesem Sinne werden weiterhin erhoben.
  • Gebühren für bereits genehmigte Sondernutzungen im o. g. Zeitraum können auf Antrag erstattet werden.
  • Anderweitig genutzte Flächen können temporär für eine Sondernutzungsfläche genutzt werden, z. B. der Marktplatz als Bewirtungsfläche für die umliegende Gastronomie.
  • Auf den kostenpflichtigen städtischen Parkplätzen „An der Schloßmauer“, „Erfurter Straße“, sowie „Mühlgraben/Mühlenstraße“ wird werktags ab 15:00 Uhr ein kostenfreies Parken ermöglicht. Dies gilt bis Ende des Jahres.
  • Initiierung mehrerer Arbeitsgruppen mit Händlern, Gastronomen und weiteren Unternehmen sowie unter Beteiligung des Wirtschaft-, Umwelt- und Verkehrsausschusses des Stadtrates der Stadt Ilmenau zum Austausch und der Generierung von Ideen für Unterstützungsmaßnahmen. Umgesetzt wurden neben oben genannten Maßnahmen bspw.:
    • Werbung auf der LED an der Schwimmhalle zu aktuellen Möglichkeiten für Einzelhandel, Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen.
    • Gemeinsame Kontrollen der Polizeiinspektion Ilmenau mit dem städtischen Ordnungsamt zur Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen in der Fußgängerzone (Liefer- und Radverkehr), damit dieser Bereich auch attraktiv bleibt und zum Verweilen und Bummeln genutzt werden kann.
  • Erarbeitung einer Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln an ehrenamtliche Vereine und Akteure zur Steigerung der Attraktivität in der Fußgängerzone und Innenstadt der Stadt Ilmenau. Hier wurden bereits Fördermittel i. H. v. rund 14.000,00 € für das Jahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 vergeben.
    Gerne kann man sich bereits jetzt für das 2. Halbjahr und kurzfristig umzusetzenden Projekten bewerben. Die Wirtschaftsförderer freuen sich über jede Idee und beraten sie gern bei der Antragstellung oder den Möglichkeiten zur Darstellung oder Finanzierung des Eigenanteils.
  • Aktive Betreuung des digitalen Marktplatzes https://www.ilmenau-marktplatz.de/ (durch die Wirtschaftsförderung, um über alternative Angebote (Außerhausverkauf, Lieferservice, Click & Collect- und Termin-Shopping bei hoher Inzidenz) sowie Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten zu informieren.
  • Gemeinsame Organisation des Heimatshoppens, einer Aktion der IHK Südthüringen mit dem Ilmenauer Kaufleute e. V. auch in den Jahren 2020 und 2021.
  • Stetiger Austausch der Wirtschaftsförderer mit anderen Wirtschaftsförderungen, Kammern, Interessenvertretungen und der Politik zu möglichen und bereits erprobten Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft.
  • Erarbeitung eines Konzeptes für eine mögliche Modellregion in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ilm-Kreis. Dabei wurde auch eine gemeinsam nutzbare Anwendung zur digitalen Kontaktnachverfolgung ermittelt.
  • Termine zur Erklärung der Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung angeboten und ausgeführt
  • Initiierung eines Testzentrums in der Innenstadt, damit die Gäste der Innenstadt kurze Wege von der Teststation in die Geschäfte und in die gastronomischen Einrichtungen haben.
  • Regelmäßige Rundmails an über 120 Empfänger zur aktuellen Lage und zu aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Öffnungsschritte)
  • Kern der Maßnahmen war und ist, die Verweildauer und Kundenfrequenz in der Innenstadt und in den Ortsteilen zu erhöhen sowie die den Händler und Gastronomen die Umsetzung der aktuellen Vorschriften, vor allem die Einhaltung von Abstandsflächen, zu ermöglichen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein