KET fasst Gründungsbeschluss / Neue Einrichtung soll weiteren geförderten Breitbandausbau vorantreiben / Kommunen halten Eigentum an neu aufgebauten Glasfasernetzen
Der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) hat den Beschluss zur Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG) gefasst. Die notwendigen Schritte wurden am gestrigen Abend auf einer außerordentlichen KET-Verbandsversammlung in Erfurt beschlossen. Zweck der neuen Gesellschaft – an welcher neben dem KET auch die Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein wird – ist es, für alle interessierten Thüringer Kommunen landesweit koordiniert geförderte Glasfasernetze zu planen und zu bauen. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hatte die Idee für eine solche Einrichtung von Anfang an vehement unterstützt. Das Wirtschaftsministerium hat die Vorbereitung der TGG-Gründung intensiv begleitet und wird die künftige Arbeit der TGG auch unterstützen.
Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland auch abseits der großen Ballungsräume voranzutreiben, hat der Bund das „Graue-Flecken“-Förderprogramm aufgelegt, das ab diesem Jahr umgesetzt werden soll. Seit Start der Breitbandförderung des Bundes in der vergangenen Legislaturperiode stellt der Bund für die Unterstützung des Breitbandausbaus aktuell rund 12 Milliarden Euro bereit. Für Thüringen wird von etwa 200.000 förderfähigen Haushalten im „Graue-Flecken“-Programm ausgegangen, die in den nächsten Jahren gefördert erschlossen werden könnten. Von dem Programm profitieren zunächst alle Endkunden, die derzeit über eine Downloadrate von weniger als 100 MBit/s verfügen. Unabhängig von dieser so genannten Aufgreifschwelle sind dabei sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Verkehrsknotenpunkte usw.) und Gewerbegebiete bereits heute auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.
„Allerdings: Die bisherige Umsetzung der Breitband-Förderprogramme in Deutschland war zu kompliziert“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee – „von der ungerechtfertigten administrativen und finanziellen Belastung gerade strukturschwächerer Regionen ganz zu schweigen.“ Es habe sich gezeigt, dass der Verwaltungs¬aufwand für die Kommunen riesig gewesen und der Ausbau trotz aller Bemühungen auf Landes- und Bundesebene zu langsam vorangegangen sei. „Die geplante neue Glasfasergesellschaft in kommunaler Hand wird in dieser Situation dazu beitragen, die Prozesse zu beschleunigen und die bestehenden Förderprogramme besser und aus einer Hand abzuwickeln“, so der Minister.
Hinzu kommt: „Die Thüringer Glasfasergesellschaft hält dann auch das Eigentum an der entstehenden Breitbandinfrastruktur und kümmert sich langfristig um deren Erhaltung und Vermarktung“, so der Verbandsvorsitzende des KET, Bürgermeister Frank Schmidt. „Zugleich wird es auf diese Weise echte Synergien zwischen den verschiedenen Bauvorhaben möglich geben – mit anderen Breitband-, aber beispielsweise auch mit Mobilfunkprojekten“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der KEBT AG, Bürgermeister Sven Gregor.
Dabei gehe es nicht um eine „Verstaatlichung“ vorhandener Infrastrukturen, sondern gefördert neu aufgebaute Glasfasernetze können künftig in öffentlicher Hand errichtet und vermarktet werden, machte der Minister deutlich. Dazu wird die TGG den Ausbau im sogenannten „Betreibermodell“ mittels Förderung durch Bund und Land umsetzen, bei dem das passive Glasfasernetz im Eigentum der zu gründenden TGG verbleiben. Der Betrieb wird dann im Rahmen der üblichen Förderverfahren an private Telekommunikationsunternehmen ausgeschrieben.
Die zu gründende Gesellschaft wird zukünftig möglichst die gesamte Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat Thüringen übernehmen. Die Gesellschaft wird dabei auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen für Kommunen tätig, die für ihr Gebiet den Breitbandausbau vorantreiben wollen, dies aber nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen. Eine Pflicht, die Dienste in Anspruch zu nehmen, besteht für Thüringer Kommunen nicht.