„Nirgendwo in der Verordnung des Landes steht geschrieben, dass eine Stadt nur einen Weihnachtsmarkt eröffnen darf. Deshalb eröffnen wir einfach drei.“ Mit dieser Aussage überraschte Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein am Nachmittag in einem Pressegespräch die Journalisten.
Die Medienvertreterinnen und -vertreter waren in der Erwartung gekommen, dass die Landeshauptstadt ihren Weihnachtsmarkt auf dem Domplatz wie diverse andere Städte absagen wird, weil die neue Thüringer Verordnung eine Höchstgrenze für Besucherinnen und Besucher von maximal 2.000 vorsieht. Doch in den vergangenen Tagen hatte die städtische Abteilung Märkte und Stadtfeste die Lösung ausgetüftelt, wie die starre Vorgabe des Landes umgangen werden kann und gleichzeitig maximal 6.000 Besucherinnen und Besucher auf den Domplatz dürfen. „Das Land hatte in Aussicht gestellt, Regelungen für Weihnachtsmärkte aufzustellen. Jetzt, kurz vor Start, fühlen wir uns allein gelassen“, sagte der zuständige Beigeordnete Dr. Tobias Knoblich. „Nun müssen wir kreativ sein und dem Freistaat zeigen, dass er Dinge nicht zu Ende gedacht hat“,
Die drei Einzelmärkte („Domstufenweihnachtsmarkt“, „Krippenweihnachtsmarkt“ und „Festungsweihnachtsmarkt“) werden nebeneinander auf dem Domplatz aufgebaut. Über vier Zugänge mit insgesamt 30 Schleusen können sie von den Besucherinnen und Besuchern betreten werden. Ein Hin- und Herpendeln zwischen den einzelnen Märkten wird möglich sein, allerdings nur, wenn die besagte 2.000-Personen-Grenze noch nicht erreicht ist. Moderne Lichtschrankenmesssysteme werden jeweils sekundengenau die Personenanzahl in den drei Märkten ermitteln. Wenn ein Markt voll ist, müssen die Gäste entweder in einem der anderen Märkte oder im Außenbereich warten, ehe sie Zutritt erhalten. Das Gesundheitsamt habe seine Zustimmung zu denen von der Kulturdirektion erstellten Hygienekonzepten gegeben.
Die Aufteilung eines großen Marktes in drei Einzelmärkte begründen die städtischen Verantwortlichen mit der Größe des Domplatzes. „Es ist absurd, dass der Freistaat eine Personengrenze ohne Relation zur Fläche zieht“, so Knoblich. Auf insgesamt 9.000 Quadratmeter Fläche würden sich die vom Land erlaubten 2.000 Menschen verlieren. „Das würde sich für die Händler und Gastronomen nicht rechnen. Da würden viele absagen“, schätzt Bausewein. Auch für die Stadtverwaltung wären die rund 400.000 Euro Zusatzkosten für das Besuchermanagementsystem und die Sicherheitskräfte vom Kosten-Nutzen-Aufwand nicht darstellbar. Bausewein vermutet, dass das Land bei seiner 2.000er Auflage nicht an die Größe des Erfurter Domplatzes gedacht hat, auf dem auch nach aktuellen Corona-Versammlungsverordnung weit mehr als 10.000 Menschen Platz finden können, ohne, dass es zu eng wird. Der Oberbürgermeister vermutet, dass das Land die Städte so zu einer Weihnachtsmarktabsage „durch die kalte Küche“ drängen will. „Aber wir dürfen die 70 Prozent Erfurterinnen und Erfurtern, die sich haben impfen lassen, jetzt nicht noch mit eine Absage ihres Weihnachtsmarktes bestrafen“, so Bausewein. Auch den Händlern, Gastronomen und Schaustellern will die Stadt eine Verdienstmöglichkeit bieten. Wie Beigeordneter Knoblich sagte, denkt die Kulturdirektion zusätzlich darüber nach, die Standgebühren zu senken. „Es geht um die wirtschaftliche Existenz der Händlerinnen und Händler, die zu großen Teilen aus Erfurt und Umgebung stammen“, so Knoblich. Insgesamt werden die drei Märkte 104 Teilnehmende haben. Zugang gibt es für Erwachsene nur mit der 2G-Regel. Bei Schülerinnen und Schülern reichen negative Schnelltests oder der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Schultestung, Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder benötigen keinen Nachweis.