Thüringen: Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz, Burkersdorf gestartet

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Für eines der wichtigsten Bundesstraßenprojekte in Ostthüringen beginnt nun eine neue, entscheidende Etappe: Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehungen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf.„Für die Bürgerinnen und Bürger ist mehr als nur ein Silberstreifen am Horizont zu sehen. Auch wenn es noch einige formale Hürden zu nehmen gilt und noch mindestens drei oder vier Jahre bis zu einem Baustart vergehen werden, ist mit dem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren eine Realisierung des Vorhabens nun endlich in greifbare Nähe gerückt.“, sagt Susanna Karawannskij, Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Für die drei Ortsteile Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf der Gemeinde Harth-Pöllnitz im Landkreis Greiz soll entsprechend der Bedarfsplanung des Bundes eine Umgehungsstraße im Zuge der B 175 und B 2 gebaut werden. Hinzu kommt der Ausbau der Streckenabschnitte von Porstendorf bis zum Anschluss an das Gewerbegebiet in Weida. Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens kann nun der Start des Anhörungsverfahrens mit der Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen in den betroffenen Gemeinden und der Unterrichtung aller auch privat Betroffenen erfolgen.

Für das Planfeststellungsverfahren ist auf Grund seiner Komplexität mit einer Verfahrenslaufzeit von mindestens zwei Jahren zu rechnen. Voraussetzung für diese Laufzeit ist allerdings, dass das Verfahren ohne erhebliche Widerstände und damit gegebenenfalls einhergehende Planänderungen durchläuft.

Nach jetziger Zeitplanung wäre ab 2025 der Start für die Bauarbeiten möglich. Voraussetzung sind die noch zu erfolgende Haushaltseinstellung in den Bundeshaushalt und ausreichende Personalkapazitäten im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, dem die Vorbereitung der Baumaßnahme (wie die Erstellung der Ausführungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse zur Vergabe der Bauleistung sowie der Vorbereitung des Grunderwerbs) obliegt.

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