Thüringen: zusätzliche Hilfen nach Weihnachtsmarktschließungen

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Foto: Am Eröffnungsabend überwog die Hoffnung, dass der Weihnachtsmarkt die Erfurterinnen und Erfurter sowie ihre Gäste durch die Adventszeit begleitet. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Zusätzliche Unterstützung für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Weihnachtsmärkten: In der bis März verlängerten Überbrückungshilfe III Plus (künftig: Überbrückungshilfe IV) erhalten sie – über die anteilige Erstattung von betrieblichen Fixkosten hinaus – einen höheren Eigenkapitalzuschuss. Darauf hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute hingewiesen. Auch der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss wird vereinfacht. „Bund und Länder halten Wort: Von der Corona-Pandemie besonders betroffene Betriebe erhalten besondere Unterstützung“, sagte der Minister. „Mit dem erweiterten Eigenkapitalzuschuss wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmers in der Krise wieder gestärkt.“ Beim Eigenkapital handelt es sich um die in einem Unternehmen verfügbaren Mittel, die z.B. für Entnahmen, zur Deckung von Verlusten oder für den Zugang zu Fremdkapital genutzt werden können. Anträge auf Überbrückungshilfe können laufend über sog. „prüfende Dritte“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden, die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Die Umstellung des Programms auf die neuen Förderregularien erfolgt kurzfristig durch den Bund.

Generell stehen zur Unterstützung der Wirtschaft zunächst bis 31. März 2022 bundesseitig die Überbrückungshilfe III Plus / Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe Plus zur Verfügung. Eine entsprechende Verlängerung über den 31.12.2021 hinaus hatten Bund und Länder bereits im November beschlossen.

Über die Überbrückungshilfe erhalten Unternehmen, die von erheblichen corona-bedingten Umsatzausfällen (mindestens 30 Prozent) betroffen sind, ihre laufenden Fixkosten – je nach Höhe des Umsatzausfalls – anteilig ersetzt. Der maximale Zuschuss liegt bei zehn Millionen Euro je Unternehmen und Monat (soweit beihilferechtlich möglich). Auch die Abschreibung von unverkäuflich gewordenen Saison- oder verderblichen Waren ist weiterhin möglich. Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent verzeichnen, erhalten darüber hinaus pro Monat weitere 30 Prozent der Fixkostenerstattung zusätzlich als Eigenkapitalzuschuss ausgezahlt – bei Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren, beläuft sich dieser Zuschlag sogar auf 50 Prozent.

Fortgeführt wird daneben auch die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Hier können Betroffene weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten – für den verlängerten Förderzeitraum Januar bis März 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Der Wirtschaftsminister verwies zugleich auf weiterlaufende Förderangebote des Bundes und des Landes wie Darlehens-, Bürgschafts- und Investitionsprogramme, einen Sonderfonds und die Ausfallabsicherung für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Der Wirtschaftsminister betonte, dass die Bearbeitung der Förderanträge durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) auch weiterhin zügig erfolgen werde. „Thüringen ist dank der Aufbaubank seit Monaten ein Vorreiter bei der Umsetzung der Corona-Hilfen“, so Tiefensee. Falls nötig, werde auch in diesem Corona-Winter mit zusätzlichem Personal für eine schnelle Abwicklung der Förderanträge gesorgt.

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