Thüringen: Weniger GRW-Förderung ab 2022

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Thüringen justiert die GRW-Förderung neu. Dazu hat das Wirtschaftsministerium Eckpunkte erarbeitet, die jetzt mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern erörtert werden. Wesentliche Neuerung ist eine grundsätzliche Unterscheidung der Förderkonditionen nach Fördergebieten. Darüber hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute informiert. „Im Fokus steht mit den geplanten neuen Regularien künftig die gezielte Förderung von heute noch wirtschaftlich schwächeren Gebieten“, so der Minister. Die GRW – das Kürzel steht für „Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘“ – ist das wichtigste Instrument der regionalen Investitionsförderung in den Bundesländern. In Thüringen standen allein in diesem Jahr rund 200 Millionen Euro aus dem hälftig von Bund und Land finanzierten Programm zur Verfügung.

Die Neujustierung der GRW ist notwendig, weil sich der beihilferechtliche Rahmen und die Vorgaben der EU für die ab dem Jahr 2022 beginnende neue Förderperiode geändert haben. Die wichtigste Konsequenz daraus: Von 22 Thüringer Landkreisen zählen künftig nur noch 14 als sog. „C-Fördergebiet“, in dem ähnlich hohe Fördersätze wie bisher möglich sind. Acht Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen werden dagegen als wirtschaftlich stärker eingestuft und gelten künftig als „D-Fördergebiet“ mit niedrigeren Fördersätzen. Mit der Verringerung des C-Fördergebiets geht zugleich eine Absenkung des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets an GRW-Mitteln einher. Grund: Der Thüringer Anteil an den gesamten GRW-Bundesmitteln reduziert sich um jährlich knapp 18 Prozent. „Auch diese Tatsache müssen wir im Blick haben“, sagte Tiefensee. Die Förderkonditionen müssten deshalb so gestaltet werden, „dass die zur Verfügung stehenden GRW-Mittel nicht schon nach einem halben oder dreiviertel Jahr komplett ausgeschöpft sind“.

  • In den C-Fördergebieten soll es nach Vorschlag des Wirtschaftsministeriums künftig ein System aus Basisförderung und einem Zuschlag für besondere regionalwirtschaftliche Effekte geben. Der Basisfördersatz liegt demnach bei zwölf Prozent für große, 22 Prozent für mittlere und 32 Prozent für kleine Unternehmen. Dies entspricht der bisherigen Höchstförderung in der Ende 2021 auslaufenden Förderperiode. Auf den Basisfördersatz kann es darüber hinaus einen Zuschlag in Höhe von drei Prozentpunkten für die regionale Verankerung des Unternehmens geben (z.B. bei Sitz des Unternehmens in Thüringen oder Verlagerung des Unternehmenssitzes nach Thüringen).
     
  • In D-Fördergebieten können Investitionen entsprechend der neuen beihilferechtlichen Vorgaben künftig noch mit 20 Prozent bei kleinen und mit 10 Prozent bei mittleren Unternehmen gefördert werden. Großunternehmen sind hier – abgesehen von Diversifizierungs- und Umweltschutzinvestitionen –  von der Förderung ausgeschlossen. Diversifizierungsinvestitionen zur Einführung neuer Produkte können dabei bis zu einer Investitionshöhe von zwei Millionen Euro mit bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

In beiden Fördergebieten und für alle Unternehmensgrößenklassen sind daneben Investitionen in Energieeinsparung, Energieeffizienz oder Klimaschutz in besonderer Weise als Umweltschutzbeihilfen förderfähig: Die Zuschüsse für solche Umweltinvestitionen betragen bis zu 45 Prozent im C- und bis zu 40 Prozent im D-Fördergebiet.

Neuerungen wird es nach den Eckpunkten des Wirtschaftsministeriums des Weiteren auch bei den Zugangsbedingungen zur GRW-Förderung geben: Für neu zu schaffende Arbeitsplätze soll die Lohnuntergrenze des Jahresbruttolohns von derzeit 28.000 auf 40.000 Euro angehoben werden (im Beherbergungsgewerbe von 22.000 auf 30.000 Euro). Um auch produktivitätssteigernde Investitionen fördern zu können, ist eine zwingende Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht vorgesehen – in diesem Fall muss allerdings die Bruttolohnsumme im Unternehmen insgesamt erhalten und jährlich um einen bestimmten Anteil gesteigert werden. „Wir wollen auch über die GRW-Förderung einen Beitrag dazu leisten, den Lohnabstand zu Westdeutschland weiter zu reduzieren und attraktive Arbeitsplätze zu schaffen, mit denen unsere Unternehmen beim Wettbewerb um Fachkräfte punkten können“, so der Wirtschaftsminister. Das bisherige Leiharbeitskriterium entfällt angesichts der in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangenen Leiharbeitsquote. Weiterhin wird erwartet, dass die Unternehmen ein Nachhaltigkeitskonzept einreichen, um den Zugang zur Förderung zu erhalten. Zudem wird vorgeschlagen, künftig die Branchen Logistik, Groß- und Versandhandel sowie Herstellung von Kunststoffverpackungen von der Förderung auszuschließen.

„Insgesamt legen wir ein ausgewogenes Konzept für die künftige GRW-Förderung vor, das einerseits auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und andererseits weiterhin zentrale Steuerungsfunktionen erfüllt“, sagte Tiefensee. So könne weiter in den Ausbau von Bestandsunternehmen investiert, die wirtschaftliche Entwicklung gerade in ländlichen Regionen unterstützt und die Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze gefördert werden. „Mit dieser neu ausgerichteten GRW bleibt Thüringen förderpolitisch handlungsfähig und als Investitionsstandort hochattraktiv.“


Hintergrund

Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik, um strukturschwache Regionen und Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur zu fördern. Damit trägt sie zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. Umgesetzt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben. In diesem Jahr stehen inklusive der 250 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm insgesamt 918 Millionen Euro Bundesmittel bereit; das entspricht rund 170 Millionen Euro (hälftig Bund und Land) für Thüringen. Die GRW-Fördergebietskarte dient auch als räumliche Orientierung für zahlreiche Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (BMWi – Wirtschaft in den Regionen stärken).

Grundlage der Neuausrichtung bilden die neuen EU-Regionalleitlinien und der sogenannte GRW-Regionalindikator, mit dem die Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen führt auch die Neujustierung des Indikatoren-Systems zu Verschiebungen unter den Fördergebieten, wobei Thüringen von der stärkeren Gewichtung des demografischen Wandels profitiert. Die neue Einteilung greift ab Anfang 2022. Dann sinkt der Anteil an wirtschaftlich schwach ausgewiesenen Regionen (C-Fördergebiete) von bisher rund 26 Prozent auf rund 18 Prozent. Nur noch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden nach wie vor alle Regionen als strukturschwach ausgewiesen, während mehrere Regionen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mittlerweile stärkere Strukturindikatoren aufweisen, als etliche strukturschwächere Regionen in den alten Ländern.

Zwischen 2015 und 2020 flossen gut 600 Millionen Euro an GRW-Mitteln in die Förderung von Unternehmen und etwa 350 Millionen Euro in Infrastrukturprojekte. Investitionen von rund 3,8 Milliarden Euro konnten so angeschoben, mehr als 3.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Quelle

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