Jena: Termine bei der Stadtverwaltung nur mit 3G

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Vor dem Hintergrund der Infektionslage gilt für den Zutritt zum Rathaus sowie allen anderen Verwaltungsdienststellen der Stadt Jena ab 11.12.2021 die sogenannte 3G‐Regel.

Das heißt, wer aus dringenden Anlässen die Gebäude der Stadtverwaltung, den Bürgerservice oder für Beratungen die städtischen Eigenbetriebe aufsuchen muss, sollte dies nur tun, wenn er geimpft oder genesen ist oder über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR‐Tests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden). 

Nach wie vor gilt im Rathaus und den städtischen Verwaltungsgebäuden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP‐Maske oder FFP2-Schutzmaske). Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann auch auf das Tragen der Bedeckung verzichtet werden. Hier wird um eine Information an die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter gebeten.

Als Vorsorge‐Maßnahme in der aktuellen Corona‐Pandemie werden Sprechzeiten in den publikumsintensiven Ämtern der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Eine Übersicht der Kontakte in die Stadtverwaltung ist auf jena.de zu finden. Bei der Terminzusage wird dann individuell der Weg ins Haus beschrieben.

Quelle

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