Thüringen: Steuermehreinnahmen sollen in den Corona-Pandemie-Hilfefond fließen

0
483

Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat gestern dem Kabinett eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir werden auch im kommenden Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen benötigen. An der Finanzierung darf und wird es nicht scheitern“, so Heike Taubert.

Die hierfür notwendige Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 wurde heute durch das Kabinett beschlossen. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung werden dem Freistaat in 2022 voraussichtlich 82 Mio. Euro mehr an Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Sie sollen vollständig für zwingend notwendige, pandemiebedingte Ausgaben eingesetzt werden.

„Wir setzen damit ein deutliches Signal. Absolute Priorität hat aktuell die Bekämpfung der Corona-Pandemie“, so Taubert. Eine anderweitige Verwendung der erwarteten Steuermehreinnahmen muss dahinter zurückstehen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht derzeit nur in geringem Umfang Ausgabenansätze zur Pandemiebekämpfung vor, da die Landesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs davon ausging, dass sich die Pandemie abschwächt.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zuzuführen, das im Juni vergangenen Jahres zur Überwindung der Folgen der Pandemie errichtet worden war. Aus diesem Sondervermögen wurde seitdem der Großteil der pandemiebedingten Ausgaben geleistet.

Schwerpunkte sieht Heike Taubert im kommenden Jahr bei der Finanzierung der Tests in Schulen und Kindertageseinrichtungen, auf deren Fort- bzw. Wiedereinführung sich die Landesregierung in der vergangenen Woche verständigt hatte. Daneben müssen die Impfzentren und mobilen Impfteams aufrechterhalten werden. Gerade die im Bundesvergleich noch immer niedrige Impfquote in Thüringen gebietet es, breit und niederschwellig Impfangebote zu unterbreiten. Auch für die Entschädigung von Verdienstausfällen bei Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz werden erhebliche Mittel benötigt werden.

Voraussetzung für die Finanzierung der Ausgaben aus dem Sondervermögen in 2022 ist dessen Verlängerung. Gegenwärtig endet das Sondervermögen zum 31.12.2021. Hierüber wird der Thüringer Landtag in dieser Woche entscheiden.

Der Haushalt 2022 mit der Ergänzungsvorlage soll dann möglichst im Februar kommenden Jahres beschlossen werden.

Taubert hierzu: „Ich hoffe auf die Zustimmung im Parlament sowohl für die Verlängerung als auch die weitere Zuführung von Mitteln und das Bekenntnis aller Beteiligten, die Eindämmung der Pandemie vordringlich und entschieden weiter voranzutreiben.“

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein