Thüringen: Anträge auf Überbrückungshilfe IV ab sofort möglich

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Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können seit Freitag, dem 07. Januar 2022, über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.

Bundeswirtschaftsministers Habeck: „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab. Diese sind nötig, um unsere Gesundheit zu schützen und unsere Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren. Gleichzeitig bedeuten diese Einschränkungen aber auch eine erneute Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, und das, nachdem sie schon knapp zwei Jahre Pandemie hinter sich haben – eine Zeit voller Unsicherheit, Einschränkungen und Sorgen, eine Zeit, die viele aufgezehrt hat. Daher bin ich sehr froh, dass wir den betroffenen Unternehmen mit der Überbrückungshilfe IV sehr schnell eine helfende Hand reichen können, um wenigstens einige Härten abzufedern. Seit heute können diese Unternehmen Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen, und bereits in den nächsten Wochen werden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt.“

Habeck betonte weiter: „Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G-Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen. Wir haben daher die Hilfen auch noch mal verbessert, um den Unternehmen zu helfen, auch diese besonders kritische Phase der Pandemie zu bewältigen.“

Entsprechend fördern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesfinanzministerium in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung dieser Zutrittsbeschränkungen.

Bundesfinanzminister Lindner: „Noch immer belastet die Corona-Pandemie die Unternehmen in Deutschland massiv. Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterstützt. Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31. März 2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung. Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern.“

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten liegt wie bisher in der Hand der Bewilligungsstellen der Bundesländer.

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