Die Landeshauptstadt Erfurt ist weiterhin bestrebt, den organisierten Sport auf ihren Sportanlagen im Einklang mit den Anforderungen des Infektionsschutzes bestmöglich zu gewährleisten. Dies gilt auch und gerade unter Beachtung der aktuell deutlich unter dem Bundesschnitt, allerdings seit Tagen wieder kontinuierlich steigenden Inzidenzen.
Vor diesem Hintergrund wurde heute durch den Pandemiestab entschieden, den organisierten Sportbetrieb mit sofortiger Wirkung unter folgenden Bedingungen zu ermöglichen:
Sporthallen und Sportplätze können für alle sportlichen Nutzungen genutzt werden. Es wird entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts grundsätzlich angeraten, Trainingseinheiten – sofern möglich – in Außenbereichen durchzuführen. Für sportliche Nutzungen innerhalb geschlossener Räume sollten die Trainingsgruppen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.
Für die Benutzung gelten generell die Anforderungen gem. Ziff. 7 der gültigen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21.01.2022. Konkret bedeutet das 2G-Plus in geschlossenen Räumen und 2G auf Freiluftsportanlagen.
Für Kinder und Jugendliche sowie für Berufs-, Profi- und Kadersportler sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, gelten besondere Regelungen, die ausführlich in Ziff. 7.3 der Allgemeinverfügung aufgelistet sind.
Die Nutzung von sonstigen Einrichtungen in geschlossenen Räumen (z. B. Duschen und Umkleidekabinen) ist analog der Ziff. 7.1 der Allgemeinverfügung ausschließlich bei Erfüllung des 2G-Plus-Status gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Benutzung von Toiletten.