Erfurt stoppt die 2G-Bändchen für die Innenstadt

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Nach dem vom Land festgelegten Aus für das 2G-Bändchen in Erfurt sollte die Einzelhandelsinitiative heute in veränderter Form wieder an den Start gehen. Mit tagesaktuellen Stempeln auf dem Unterarm sollten Einkaufswillige in den Geschäften nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Doch nun hat sich die Stadtspitze entschieden das Projekt vorerst zu stoppen.

„Im Moment ist es nicht sinnvoll, mit einer neuen Legitimation weiterzumachen. Wir müssen auf die neue Landesverordnung warten“, sagte Erfurts Bürgermeisterin Anke Hofmann-Domke.

Grund für die städtische Entscheidung sind Signale des Freistaats Thüringen von gestern, für Handel, Gastronomie und Dienstleister die 2G-Regel abzuschaffen und die 3G-Regel einzuführen. Entsprechendes soll in der neuen Landesverordnung stehen, die am kommenden Montag in Kraft tritt. „Danach macht es keinen Sinn, jetzt noch Kraft und Mühe in ein abgewandeltes 2G-Projekt zu stecken, wenn Thüringen Lockerungen mit 3G ankündigt“, so die Einschätzung von Erfurts amtierender Amtsärztin Winnie Melzer. Die Stadt warte nun zunächst auf den Text der neuen Verordnung, um eine verbindliche Planungsgrundlage zu bekommen.

„Wenn Innenstadtbesucher in diesen Zeiten die Gewerbetreibenden weiter unterstützen möchten, bitte die gelben Impfhefte und Genesenenbescheinigungen  ohne QR-Code in den Apotheken in digital nutzbare Nachweise ändern lassen“, so der Appell von Erfurts Citymanagerin Patricia Stepputtis. Hintergrund: Auf Bundesebene wurde am 15. Januar die Änderung des Genesenenstatus eingeführt und seit Februar 2022 gilt, dass Impfnachweise ohne Booster nur noch neun Monate Gültigkeit haben. Auf diese Änderungen reagiert die CovPassApp und berechnet die Daten neu. Anders bei Ausdrucken ohne QR-Code. Diese sind für die CovPassApp nicht nutzbar. „Händler und Gastronomen müssen folglich zurückrechnen“, diesen Aufwand können wir ihnen ersparen“, so Stepputtis weiter. Die Apotheken stellen kostenlos anhand der 2G-Nachweise ein Zertifikat mit QR-Code aus, das die Gewerbetreibenden problemlos einscannen können. Die Prüfzeit am Eingang des Ladens ist dadurch deutlich geringer und unkomplizierter.

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