Thüringen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Transparenz bei Prüfberichten

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Mit insgesamt drei Beschlüssen vom 26. Januar 2022 hat der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Weimar (Aktenzeichen 3 EO 309/20, 3 EO 292/20 und 3 EO 293/20) Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar zu Entscheidungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt Erfurt zurückgewiesen. Inhalt dieser Entscheidungen war die Erteilung von Informationen über durchgeführte Betriebsprüfungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung an Verbraucher durch das Amt.

Rechtsanspruch auf Informationen zu Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben

Das Gericht bejaht einen weitreichenden Rechtsanspruch der Verbraucher auf Zugang zu den in Behörden vorhandenen Informationen über Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Das Verbraucherinformationsgesetz diene der Transparenz staatlichen Handelns und dem ungehinderten Zugang zu Informationen und zwar im Interesse der Ermöglichung eigenverantwortlichen Entscheidungen der Verbraucher am Markt.

Verbraucherinnen und Verbraucher hätten ein Recht darauf, zu erfahren, wie Lebensmittelbetriebe bei amtlichen Hygiene-Kontrollen abgeschnitten haben.

Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher über das Online-Portal „Topf Secret“ Informationen zu Hygienekontrollen bei einem Lebensmittelunternehmer in Erfurt beantragt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  Erfurt wollte die Informationen entsprechend den Bestimmungen des  Verbraucherinformationsgesetzes nach sorgfältiger Prüfung erteilen. Die klagenden Lebensmittelunternehmer wehrten sich gerichtlich dagegen, scheiterten jedoch im Eilverfahren in der zweiten Instanz.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht folgte mit seinem Beschluss einer Reihe anderer Gerichte bundesweit, unter anderem einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019. Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Verbraucherinnen und Verbraucher können für Anfragen zu Betriebskontrollen in Erfurter Lebensmittelbetrieben entweder das Portal Frag den Staat nutzen oder aber das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt mit einer Informationsanfrage direkt per E-Mail an veterinaeramt@erfurt.de kontaktieren.

Quelle

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