Erfurt: Schadstoffmobil startet ab 14. März

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Im Frühjahr führt die SWE Stadtwirtschaft GmbH im Auftrag der Stadt Erfurt in der Zeit vom 14. bis 25. März wieder eine mobile Sonderabfallkleinmengensammlung durch.
Das Schadstoffmobil macht während seiner zweiwöchigen Tour an mehr als 50 Standplätzen Station. Die Erfurter Bürgerinnen und Bürger haben hier Gelegenheit, ortsnah die in ihren Haushalten angefallenen Sonderabfälle dem sachkundigen Personal im Schadstoffmobil zu übergeben.

Aufgrund von Baumaßnahmen oder Verkehrsstörungen kann es zu Einschränkungen bzw. Verzögerungen kommen. Ist eine Anfahrt zu einem der genannten Standplätze nicht möglich, wird das Schadstoffmobil in räumlicher Nähe an einem Ausweichplatz stehen.

Die genauen Sammlungstage, Standplätze und Standzeiten sind dem nachfolgenden „Tourenplan mobile Sonderabfallsammlung Frühjahr 2022″ zu entnehmen.
Weitere Hinweise zur Sammlung sind in der Sonderabfallartenliste sowie den Annahmebedingungen aufgeführt.
Bitte beachten Sie auch, dass während der mobilen Sammlung keine Sonderabfallannahme auf dem Wertstoffhof Lobensteiner Straße erfolgt.

Sonderabfallartenliste

Altöle; Batterien, quecksilberhaltig (Knopfzellen); bitumenhaltige Stoffe; Bleiakkumulatoren (Kfz); Bremsflüssigkeiten; Chemikalienreste, anorganisch (Reinigungsmittel); Chemikalienreste, organisch (Abbeizmittel); Desinfektionsmittel; Entwicklerbäder; Farben; Feuerlöscher; Fixierbäder; Harze; Haushaltchemie (Reinigungsmittel); Holzschutzmittel; Klebemittel; Kühlerflüssigkeiten; Lacke; Laugen (Abflussreiniger); Lösungsmittel (Farbverdünnungen); Nickel/Cadmium-Akkumulatoren; öl– und fettverschmutzte Betriebsmittel (Kfz-Ölfilter, ölhaltige Putzlappen u. ä.); PCB-haltige Erzeugnisse und Betriebsmittel (Kleinkondensatoren); Pflanzenschutz– und Schädlingsbekämpfungsmittel; quecksilberhaltiger Abfall (Thermometer, quecksilberhaltige Relaisteile); Säuren (Batteriesäure); Spraydosen; Trockenbatterien

Sonstige Abfälle, die ebenfalls abgegeben werden können: Pflanzenöle, Pflanzenfette (gebrauchte Bratfette und Öle); verbrauchte Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern; Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen.

Allgemeine Annahmebedingungen für Sonderabfall-Kleinmengen

  1. Die Annahme von Sonderabfällen erfolgt aus Erfurter Haushalten und Kleingewerbe in haushaltsüblichen Mengen.
    Sonderabfälle aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen werden auf den Wertstoffhöfen und in der Annahmestelle für Sonderabfälle Erfurt-Schwerborn entgegengenommen.
  2. Sonderabfälle werden nach der geltenden Sonderabfallartenliste angenommen.
  3. Am Schadstoffmobil werden Sonderabfälle bis zu einem Gewicht von 30 kg bzw. einem max. Volumen von 30 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen.
  4. Ausgenommen davon sind: Chemikalienreste, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Säuren, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Kühler-und Bremsflüssigkeiten und Laugen – diese Abfallarten werden am Schadstoffmobil nur bis zu einem Gewicht von 5 kg bzw. einem Volumen von 5 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen.
  5. Der Abfallbesitzer hat die Sonderabfälle in gekennzeichneten, verschlossenen, nicht beschädigten Verpackungen (Anlieferbehältnissen), getrennt nach Abfallart und unvermischt persönlich an der Annahmestelle abzugeben. Umfüllungen sind nicht möglich.
  6. Der Abfallbesitzer hat bei Abgabe der Sonderabfallart Auskünfte über die Abfallart und deren Herkunft zu erteilen.
  7. Die Annahme von Sonderabfall aus Erfurter Haushalten erfolgt gebührenfrei, wenn sich die Menge im bilanzierten Umfang befindet (Abfallgebührensatzung).
  8. Ausgeschlossen von der Annahme sind (Negativliste):
  • Munition und Sprengstoffe
  • Druckgasflaschen
  • radioaktive Abfälle
  • infektiöse Abfälle
  • biologische und chemische Kampfstoffe
  • instabile anorganische und organische Verbindungen

Quelle

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