Thüringen: Diese Basismaßnahmen gegen Corona gelten auch weiterhin

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Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen und den Einzelhandel. Im ÖPNV sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

Dazu sagt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Eine Maske zu tragen, ist Eigen- und Fremdschutz. Wer sie trägt, handelt verantwortungsvoll. Viele Menschen mit Vorerkrankungen sind darauf angewiesen, dass sich andere rücksichtsvoll verhalten. Deshalb appelliere ich an alle Thüringerinnen und Thüringer: Bitte schützen Sie sich und andere. Ob in der Kaufhalle oder beim Friseur, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und tragen Sie eine Maske. Corona bleibt eine heimtückische Krankheit, gerade für Ältere und Vorerkrankte ist eine Infektion besonders gefährlich.“

Die Thüringer Infektionsschutz-Verordnung wurde heute bis Ende April verlängert. Die Verordnung enthält die sogenannten Basismaßnahmen:

·         FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten

·         Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2) im ÖPNV, in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Gemeinschaftseinrichtungen für Obdachlose und Geflüchtete

·         Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Weitere Informationen sowie den Verordnungstext finden Sie in Kürze auch unter: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage 

Quelle

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