Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ruft zum Wettbewerb für die EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 auf. Im Rahmen des 8. Facharbeitskreises „Effiziente Stadt“, den das Ministerium heute (6. April) gemeinsam mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) in Erfurt veranstaltete, wurden die EFRE-Maßnahmen, für die insgesamt rund 200 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung stehen, vorgestellt.
„In der aktuellen Förderperiode wollen wir vor allem die energetische Gebäudesanierung sowie den Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen fördern. 35 bis 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Damit ist klar, dass hier erhebliche Energieeinsparpotenziale liegen, die es zu nutzen gilt“, so Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird nicht ausreichen, um bei unverändertem Verbrauch, den Energiebedarf sicherzustellen. Der Aspekt ‚Versorgungssicherheit‘, der neue Aktualität gewonnen hat, ist ein weiteres wichtiges Argument, die Energieeffizienz zu steigern, entsprechend zu investieren und den entsprechenden Maßnahmen hohe Priorität einzuräumen“, fügte die Staatssekretärin hinzu.
Unter der Thematik „nachhaltige Stadtentwicklung – energetische Stadtsanierung“ verantwortet das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft insgesamt drei EFRE-Maßnahmen. 57 Mio. Euro Fördermittel stehen für die Maßnahme „Energieeffizienzsteigerung in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen“ zur Verfügung, 33 Mio. Euro für die Maßnahme „Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen in zentralen Orten“ und rund 84 Mio. Euro für die Maßnahme „Aufwertung von Stadtquartieren und Gemeinden auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte“. Anders als bei den energetischen Maßnahmen, die mit maximal 60 Prozent Förderung die Möglichkeiten der EU-Förderung komplett ausschöpfen, wird das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bei der nachhaltigen Stadtentwicklung die bisherige Förderquote von 80 Prozent beibehalten und die EU-Mittel unter anderem aus Rückflüssen des Stadtentwicklungsfonds im Regelfall um weitere 20 Prozent aufstocken.
Anders als in der Förderperiode 2014 – 2020, als sich die Städte und Gemeinden mit der Vorlage einer Integrierten kommunalen Strategie als EFRE-Kommune qualifizieren mussten, dient der EFRE-Wettbewerb diesmal direkt der Vorhabenauswahl, d.h. die einzelnen Fördervorhaben treten in Konkurrenz gegeneinander im Wettstreit an. Nach festen Kriterien werden die eingereichten Projektskizzen durch die ThEGA bewertet und anschließend einer Wettbewerbsjury zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Aufgenommene Vorhaben können im Anschluss an die Juryentscheidung, voraussichtlich ab Ende Juli / Anfang August 2022 in bewährter Weise beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt werden.
Der Wettbewerbsaufruf steht unter http://www.infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/bau/staedtebau/efre zum Download zur Verfügung.
Die Wettbewerbsbeiträge können in der Zeit vom 1. bis zum 30. Juni 2022 über www.thueringer-foerderportal.eu eingereicht werden.