Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern und ist eine der größten Einnahmequellen der Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen, Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert gegen das Grundgesetz verstößt und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im November 2019 abgeschlossen.
Was bedeutet das für die Bürger als Steuerpflichtige?
Grundsätzlich muss im Jahr 2022 für jede wirtschaftliche Einheit, die Ihnen gehört, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben werden.
Zuständig für die Feststellung des Grundsteuerwertes und die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages sowie die Bearbeitung der Erklärungen der Steuerpflichtigen ist die Finanzverwaltung bzw. das jeweilige Finanzamt.
Die Finanzverwaltung wird dazu ab April 2022 ein Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer versenden. Erst nach Erhalt dieses Schreibens besteht für die Betroffenen Handlungsbedarf. Das Schreiben enthält Vorgaben, die durch die Steuerpflichtigen eingehalten werden sollten, um mögliche Probleme bei der Bewertung zu vermeiden.
Zur Neubewertung der Grundstücke müssen die Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärung bis zum 31.10.2022 elektronisch (Papierform nur in Ausnahmefällen zulässig) an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.
Das Finanzamt ermittelt daraus den neuen Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für jedes Grundstück. Der Grundsteuermessbetrag dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer, die durch die zuständige Gemeinde festgesetzt wird.
Hierbei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde multipliziert und somit die Grundsteuer errechnet.
Unklar ist somit noch die zukünftige Höhe der Grundsteuer für die Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2025. Die Stadt Ilmenau beabsichtigt hierbei, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B so festgelegt werden sollen, dass für die Bürger keine wesentliche Mehrbelastung entsteht.
Die Festsetzung der Grundsteuer soll bis Ende 2024 durch die Gemeinden erfolgen.
Die Steuerpflichtigen müssen die neue Grundsteuer dann aber erst ab 2025 an die Gemeinden zahlen.