Europäischen Sozialfonds Plus: 800 Millionen Euro Fördergelder für Thüringen

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Die Europäische Kommission hat Mitte Juni 2022 das neue Programm für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 genehmigt. Damit kann die neue Förderperiode nun offiziell starten. Die ersten Projekte werden bereits Ende dieser Woche zum 1. Juli 2022 beginnen.

Thüringen erhält aus dem Programm für die kommenden Jahre 466 Millionen Euro. Inklusive aller Kofinanzierungsmittel beläuft sich der aus dem Europäischen Sozialfonds in Thüringen zur Verfügung stehende Fördermitteltopf auf fast 800 Millionen Euro.

Ziel des gesamteuropäischen Förderprogramms ist es, Europa sozialer und inklusiver zu gestalten. Dabei geht es um gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle. So steht das neue Programm unter dem Titel „Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe“. Dementsprechend sollen die Mittel zum einen dazu beitragen, den hohen Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken, indem alle Bereiche der Fachkräftesicherung unterstützt werden. Zum anderen liegt ein Fokus auf der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten, langzeitarbeitslosen oder nicht-erwerbstätigen Personen inklusive des Ausbaus der entsprechenden Sozial- und Bildungsinfrastrukturen.

Die Thüringer Arbeitsministerin Heike Werner betont: „Wir wollen mit dem Europäischen Sozialfonds auch in Zukunft einen echten individuellen und sozialen Mehrwert für die Menschen in Thüringen schaffen. Damit sichern wir langfristig unsere Wettbewerbsfähigkeit, stärken unsere Innovationskraft und fördern die Attraktivität des Freistaats insgesamt als Arbeits- und Lebensmittelpunkt.“

In der Förderperiode 2021 bis 2027 werden viele erfolgreiche Angebote aus der vergangenen Förderperiode fortgeführt und neue Akzente gesetzt. Konkret werden im Zuständigkeitsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums in den kommenden Jahren die folgenden Richtlinien und Themen aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert:

–           Integrationsrichtlinie zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitslosen Menschen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder aufgrund erheblicher Arbeitsmarktferne einer intensiven Unterstützung bedürfen

–           Sozialstrategierichtlinie (ehemals Armutspräventionsrichtlinie) zur Förderung der aktiven Inklusion von benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die Entwicklung bedarfsgerechter Sozial- und Bildungsinfrastruktur

–           Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie zur Förderung verschiedener Weiterbildungsangebote für Erwerbstätige und Maßnahmen zur Fachkräftebedarfssicherung

–           Ausbildungsrichtlinie zur Ergänzung und Unterstützung der beruflichen Ausbildung von Lehrlingen

Zu den Projekten, die am 1. Juli starten, gehören unter anderem Integrationsprojekte, die am Arbeitsmarkt benachteiligten und erwerbslosen Personen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, und Teilhabeprojekte, die erwerbslosen Personen mit erheblichen persönlichen Problemlagen eine engmaschige sozialpädagogische Unterstützung in deren Bewältigung gewähren. Die insgesamt 61 Projekte werden künftig in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt und zielen darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Thüringerinnen und Thüringer zu erhöhen. Mit Blick auf den herrschenden Fach- und Arbeitskräftemangel soll dies dazu beitragen, das verfügbare Beschäftigungspotenzial bestmöglich zu nutzen.

Ergänzende Informationen:

Mit dem Europäischen Sozialfonds wurde in Thüringen schon vieles erreicht: Seit 1991 werden im Freistaat Projekte aus dem Förderprogramm unterstützt. Inklusive der neuen Finanzmittel wurden seit 1994 fast drei Milliarden Euro für Projekte in Thüringen von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Allein in der letzten Förderperiode (2014 bis 2021) konnten mit diesen Geldern und den weiteren Finanzmitteln aus Landes-, Bundes- und privaten Mitteln mehr als 215.000 Thüringerinnen und Thüringer in fast 13.000 Projekten unterstützt werden.

Quelle

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