Thüringen: jeder dritte Beihilfe-Antrag wird bereits online gestellt

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Die Zahl der elektronisch eingehenden Anträge auf Beihilfe steigt weiter. Im Durchschnitt sind in 2022 (Stand 30.06.2022) fast ein Drittel der Beihilfe-Anträge online eingegangen.

Insgesamt waren es in 2022 bis zum 30. Juni 22.178 digitale Anträge. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung von sechs Prozentpunkten. In 2021 wurden im gesamten Jahr 34.245 Onlineanträge bei der Beihilfestelle in Gera eingereicht. Von insgesamt 143.215 Anträgen auf Beihilfe der Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger war damit etwa jeder vierte ein Onlineantrag.

Der im Juli 2020 eingeführte Service erfreut sich damit steigender Beliebtheit. Gingen im Juli 2020 noch 702 Beihilfeanträge online ein, waren es im November 2021 bereits 3.418 Anträge und im Januar 2022 schon 4.337 Onlineanträge. „Der digitale Antragseingang unterliegt aber ebenso Schwankungen, wie der Eingang der Papieranträge. In manchen Monaten reichen die Bediensteten einfach mehr Beihilfeanträge ein, als in anderen. Manche sammeln ihre Arztrechnungen, manche reichen sie kontinuierlich ein. Das liegt an jedem selbst“, erklärt der CIO.

Schubert freut sich über die wachsende Akzeptanz: „Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Auch unsere internen Prozesse werden digitaler. Der Leistungsanspruch an moderne Verwaltung muss von allen Seiten gestärkt werden und trägt nicht zuletzt zur Attraktivität als Arbeitgeber bei. Onlineanträge sind für die Anspruchsberechtigten nutzerfreundlich und bequem. Die Bediensteten in der Beihilfestelle können zudem effizienter arbeiten. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Das neue Verfahren können rund 45.000 Thüringer Beamte, Richter und Versorgungsempfänger nutzen. Sie erhalten im Fall einer privaten Krankenversicherung einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen vom Dienstherrn, dem Freistaat Thüringen, zurück. Hierfür muss ein Antrag zur Gewährung dieser Beihilfeleistung gestellt werden.

Nach einer einmaligen Registrierung mit dem Thüringer Servicekonto kann der Kurzantrag auf Beihilfe über das Portal Online-Verwaltung Thüringen (https://verwaltung.thueringen.de/ekabhi) gestellt werden. Dazugehörige Belege werden vom Antragsteller abfotografiert oder eingescannt und direkt beigefügt. Das Ausdrucken und handschriftliche Ausfüllen entfallen – Aufwand und Papier werden gespart.

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