Thüringen: neue ESF+ Schulförderrichtlinie veröffentlicht

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Am 22. August 2022 ist die neue ESF-Plus-Schulförderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport veröffentlicht worden. Damit können im beginnenden Schuljahr zahlreiche Projekte in die 6. Förderperiode starten. Ziel Nr. 1 der Förderung über Mittel des ESF-Plus-Programms der Europäischen Union ist es, die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss an ausgewählten Thüringer Schulen

  • mittels Unterstützung der Lernenden,
  • durch Weiterentwicklung der Schulen, ihres Unterrichts und der Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals

zu senken.

Ein weiterer Schwerpunkt der Schulförderrichtlinie (Ziel 2) ist die Verbesserung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es insbesondere um die Vorbereitung auf eine Ausbildung oder ein Studium nach dem erfolgreichen Schulabschluss.

Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sollen die Möglichkeit zur ersten beruflichen Orientierung erhalten, indem sie Berufsfelderkundungen und Berufsfelderprobungen bei Bildungsträgern absolvieren. Dabei werden bestimmte Zielgruppen (z. B. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf) zielgruppengerecht unterstützt. Zusätzlich kann im Sinne der sozialen Innovation eine wissenschaftliche Begleitung im Rahmen der ergänzenden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung unbekannte oder unangemessen adressierte soziale Bedürfnisse analysieren, um zukünftig innovative und passgenaue Lösungsansätze zu entwickeln und erproben.

Bildungs- und Jugendminister Helmut Holter betont: „Dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen, geht nicht zuletzt aus dem letzten Bildungsmonitor hervor. Die ESF-Plus-Maßnahmen zur beruflichen Orientierung tragen zur Fachkräftesicherung bei. Die allermeisten Schulabgänger bekommen einen Ausbildungsplatz. Unversorgt blieben nur 4,8 Prozent der Bewerber, bundesweit ist der Anteil mit 8,5 Prozent fast doppelt so hoch. Besonders freut mich, dass wir die 6. Förderperiode voraussichtlich mit deutlich gestiegenen Fördersummen angehen können, wenn der Landtag den entsprechenden Haushaltspositionen zustimmt. Thüringen investiert hier, gemeinsam mit der Europäischen Union viel für Bildungsgerechtigkeit und Bildungserfolg.“

Mit Inkrafttreten der Schulförderrichtlinie setzen 37 ESF-Plus-Schulen ihren Weg zusammen mit Trägern der Jugendhilfe und Erwachsenbildung fort. Gefördert wird die Unterstützung im Unterricht und der Lernprozesse. Hierzu zählen Angebote zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, sozialpädagogische und psychologische Unterstützung sowie die Integration von Lernenden mit Migrationshintergrund.

Bildungs- und Jugendminister Helmut Holter erklärt: „Die ESF-Plus-Schulförderrichtlinie ist weiterhin ein unverzichtbares Instrument, um Schulen insbesondere in besonders herausfordernden Situationen wirksam unterstützen zu können.“

In Vorbereitung der neuen Förderperiode hatten die an ESF Plus teilnehmenden Schulen zusammen mit den Trägern ihre Konzepte geschärft, um durch Schul- und Unterrichtsentwicklung den Schulerfolg jeder einzelnen Schülerin, jedes einzelnen Schülers stärker in den Fokus zu nehmen. „Mit ESF-Plus werden wir weiter mit den Schulen und Trägern für mehr Bildungsgerechtigkeit kämpfen. So fordert der Sozialraum der einzelnen Schulen diese unterschiedlich heraus. Auch begrüßen wir die kulturelle Vielfalt, die Kinder und Jugendliche aus über 20 Nationen an ESF-Plus-Schulen einbringen. Schulen mit einem Anteil von 20 bis über 50 Prozent an Lernenden mit nichtdeutscher Herkunftssprache benötigen vielfältiger aufgestellte multiprofessionelle Teams. Hier können wir unterstützen. Ich wünsche den vielen engagierten Lehrkräften und den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen viel Erfolg im startenden Schuljahr und in der neuen Förderperiode.“

Für die Umsetzung des ersten Ziels (Senkung der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss) standen von 2015 bis 2022 bis zu 8,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Für die 6. Förderperiode sind im Ziel 1 jährlich ca. 10 Mio. Euro und im Ziel 2 13 Mio. Euro vorgesehen

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