Frist für Jugendschöffen-Bewerbungen nochmals verlängert
Da für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Jugendschöffen noch immer nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden wurden, möchte die Stadtverwaltung Gera nochmal interessierte Bürgerinnen und Bürger aufrufen, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Auch Vereinigungen und Betriebe werden gebeten, geeignete Kandidaten zu benennen. Damit für die Jahre 2019 bis 2023 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, ist von der Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden muss.
Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist.
Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel. 838 1713) angefordert oder im H 35 oder an der Pforte des Rathauses sowie unter www.gera.de, (Schreiben öffnen, Downloads links daneben) abgeholt werden. Die Abgabefrist endet am 17. Mai 2018, 17 Uhr (Datum Eingangsstempel). Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 838 1713.
Quelle: Stadtverwaltung Gera.