Grundsteuerreform: erste Bescheide werden verschickt

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Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat seit Anfang des Monats Grundsteuerwertbescheide.

Bis zum 20. September sind 275.478 Grundsteuererklärungen thüringenweit bereits in den Finanzämtern eingegangen. Das entspricht einer Quote von etwas über 19,5 Prozent. Insgesamt erwartet die Thüringer Finanzverwaltung 1,5 Mio. Grundsteuererklärungen. „Obwohl noch viele Erklärungen fehlen, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern die eingehenden Erklärungen kontinuierlich ab und versenden Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Bis Ende 2023 möchten wir in allen Fällen die Feststellungsbescheide erlassen haben, damit die Kommunen genügend Zeit haben, die Hebesätze zu bestimmen und die eigentlichen Grundsteuerbescheide zu erlassen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt. Zunächst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest. Dieser wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus entstandene Grundsteuermessbetrag wird schließlich durch die Kommune mit dem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert.

„Die Feststellungsbescheide vom Finanzamt enthalten den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser wird anhand der Grundstücksangaben ermittelt. Zur Ermittlung der eigentlichen Grundsteuer bedarf es aber der Hebesätze der Kommunen“, sagt die Finanzministerin.

Die Finanzverwaltung bittet von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand weiterhin abzusehen. Auch Aussagen zur Höhe der individuell zu zahlenden Grundsteuer sind nicht möglich. Die Gemeinden werden ihre Hebesätze erst im Laufe des Jahres 2024 festlegen. Die neue Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 fällig.

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