Thüringen: 350 Millionen Euro zur Linderung der Energiekrise

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Entlastungen für Haushalte, Unternehmen, öffentliche und private Einrichtungen

Der Landtag hat den Corona-Pandemie-Hilfefonds des Landes per Gesetz in einen Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds umgewandelt und ihm weitere 350 Millionen Euro aus Landesmitteln zugeführt. Mit dem sogenannten Sondervermögen sollen zukünftig vorrangig die Folgen der Energiekrise abgemildert werden. Die Hilfen sollen Haushalten, Unternehmen und öffentlichen wie privaten Einrichtungen zugutekommen. Die Abgeordneten haben mit dem beschlossenen Thüringer Energiekrise-und-Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz außerdem die Zwecke für die Corona-Hilfen neu gefasst.

Für private Haushalte, denen eine Unterbrechung der Energieversorgung droht, soll der Grundbedarf an Strom und Heizung durch eine Härtefallhilfe gesichert werden. Private Unternehmen und kommunale Unternehmen privaten Rechts will der Landtag durch Liquiditätshilfen vor Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch die hohen Energiekosten bewahren. Für Schulen und Kindergärten sieht das Gesetz Heizkostenzuschüsse an die Träger vor. Härtefallhilfen und Zuschüsse sind ferner für Vereine, Organisationen und Einrichtungen aus wesentlichen Bereichen des öffentlichen Lebens eingeplant. Zudem hat sich das Parlament dafür entschieden, aus den Mitteln auch Zuschüsse für die Transformation des Energiesektors bereitzustellen.

Zusammen mit dem noch vorhandenen Kapital aus dem Fonds stehen über 400 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, um vorrangig die Folgen der Energiekrise zu bewältigen. Zudem hält der Landesgesetzgeber fest, dass zunächst zweckgebundene Mittel des Bundes und Dritter einzusetzen sind, bevor auf Landesmittel zurückgegriffen wird. Sie sollen dazu ebenfalls dem Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds zugeführt werden. Die Laufzeit des Sondervermögens endet 2025. Die zu diesem Zeitpunkt nicht gebundenen Mittel sollen an den Landeshaushalt zurückfließen.

Externe Links:

Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.

Autor: Thüringer Landtag, Quelle.

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