EU: Beihilfen für die Deutsche Bahn genehmigt

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine mit 557 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme Deutschlands zugunsten der Deutsche Bahn AG mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Maßnahme soll die Deutsche Bahn durch eine Kapitalzuführung einen Ausgleich für die Verluste erhalten, die ihrer Tochtergesellschaften DB Fernverkehr zwischen dem 1. November 2020 und dem 16. Mai 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind.

Die Kommission hatte am 10. August 2021 bereits eine Maßnahme zur Entschädigung der Deutschen Bahn für Verluste genehmigt, die deren Tochtergesellschaft DB Fernverkehr zwischen dem 16. März und dem 7. Juni 2020 im nationalen Fernverkehr und zwischen dem 16. März und dem 30. Juni 2020 im internationalen Fernverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind (SA.63846).

DB Fernverkehr ist ein deutscher Schienenverkehrsbetreiber, der auf inländischen und grenzüberschreitenden Fernverkehrsstrecken Schienenpersonenverkehrsdienste in Deutschland erbringt. 

Die deutsche Unterstützungsmaßnahme

DB Fernverkehr hat wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie und der restriktiven Eindämmungsmaßnahmen, die Deutschland und andere Länder ergreifen mussten, hohe Betriebsverluste erlitten.

Die zwischen November 2020 und Mai 2021 geltenden Pandemiebeschränkungen hatten direkte negative Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr und den Schienenfernverkehr in Deutschland. In diesem Zeitraum betrug das Fahrgastaufkommen von DB Fernverkehr nur etwa ein Drittel seines Fahrgastaufkommens im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019, sodass die Einnahmen des Unternehmens erheblich zurückgingen.

Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Danach kann die Kommission Beihilfemaßnahmen für bestimmte Unternehmen oder Beihilferegelungen für Branchen genehmigen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Verluste erlitten haben.

Die COVID-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkte. Folglich sind Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von infolge der Pandemie entstandenen Schäden gerechtfertigt.

Die Kommission hat festgestellt, dass mit der deutschen Maßnahme Verluste von DB Fernverkehr ausgeglichen werden, die unmittelbar auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Sie hält die Maßnahme für angemessen, da der vorgesehene Ausgleich nicht über die zur Deckung der Verluste erforderliche Höhe hinausgeht.

Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Quelle

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