Thüringen: Landesverwaltungsamt übernimmt GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung

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Bereits im Mai hat die Thüringer Landesregierung entschieden, die GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW) in ihrer bestehenden organisatorischen Struktur in den Geschäftsbereich des TMIK zu überführen. Mit dieser Umstrukturierung sollen die Kompetenzen und Erfahrungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) mit den Kompetenzen und Erfahrungen der GfAW in der Förderpolitik verbunden und fortentwickelt werden. Das TLVwA wird die zentrale Behörde zur Bearbeitung für Förderverfahren in Thüringen. Darüber hinaus spart der Freistaat Thüringen künftig Umsatzsteuerzahlungen in Millionenhöhe ein, die seit dem Jahr 2021 bei der Beauftragung der GfAW fällig wurden.

Die im Mai beschlossene Eingliederung wurde am 30. Dezember 2022 abgeschlossen. Die GfAW wurde aus dem Handelsregister gelöscht und ist nun ganz offiziell Teil des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Damit wurde in nur einem halben Jahr eine Gesellschaft mit fast 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Landesverwaltung überführt.

Das TLVwA soll in den kommenden Jahren im Bereich der zentralen Verwaltungsaufgaben zu einem Dienstleister für die gesamte Landesregierung weiterentwickelt werden. Die Integration der GfAW in das TLVwA ist ein Baustein dieses Prozesses.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen GfAW ändert sich durch den Übergang zunächst nichts. Die bisherige GfAW wird in ihrer bestehenden Struktur als neue Abteilungsgruppe „Arbeits- und Wirtschaftsförderung“ in das TLVwA integriert und soll das bislang bearbeitete Fördergeschäft in gewohnter Qualität fortführen. Geleitet wird die neue Abteilungsgruppe von dem bisherigen Geschäftsführer der GfAW, Herrn Erik Fichtner. Dieser wird zugleich zweiter Vizepräsident des TLVwA.

Herr Roßner, Präsident des Landesverwaltungsamtes, erklärt dazu: „Ich freue mich sehr, dass der Prozess zur Eingliederung der GfAW in dieser unglaublich kurzen Zeit erfolgreich umgesetzt werden konnte. An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten. Das TLVwA wird von dem Know-How und der Expertise der GfAW profitieren und umgekehrt wird auch die neue Abteilungsgruppe viel vom Landesverwaltungsamt lernen können. Ich begrüße die fast 300 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich bei uns in der Landesverwaltung und bin überzeugt davon, dass dies eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten ist.“

Der neue Abteilungsgruppenleiter und zweite Vizepräsident des TLVwA, Herr Fichtner, ergänzt: „Das Landesverwaltungsamt und die GfAW haben beide viel Erfahrung im Fördergeschäft. Die Zusammenführung beider Einheiten wird dazu führen, diese Aufgaben noch effektiver und professioneller zu gestalten. Ich freue mich auch darauf, mich bei dem Prozess zur Weiterentwicklung des Thüringer Landesverwaltungsamtes hin zu einem zentralen Servicedienstleister der Landesregierung einbringen zu können.“

Mit dem Start des Jahres 2023 wird sich für die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die Partnerinnen und Partner der GfAW sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht viel ändern. Lediglich die Zuständigkeit für die bisherigen von der GfAW bearbeiteten Förderverfahren hat sich geändert: Auf dem Briefkopf wirf künftig das Wappen des TLVwA stehen. Damit das Förder- und Servicegeschäft auch im Landesverwaltungsamt weiterhin reibungslos läuft, bleiben nicht nur die Verwaltungsabläufe und Prozesse, sondern auch die persönlichen Kontakte für die Auftraggeber, Antragstellerinnen und Antragsteller, Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sowie Partnerinnen und Partner zunächst unverändert. Alle Beschäftigten der Gesellschaft wurden vom Landesverwaltungsamt übernommen und sind weiterhin an ihren Standorten in Erfurt, Nordhausen, Suhl und Gera tätig.

Somit werden für die Landesregierung insbesondere arbeitsmarkt-, berufsbildungs- und sozialpolitische Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds, des Freistaats Thüringen sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes künftig durch das TLVwA umgesetzt. Hierzu gehören beispielsweise die Aktivierung, Armutsprävention sowie Integration insbesondere von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt oder die berufliche Karriereförderung von Schülern, Auszubildenden und Beschäftigten. Mit den sozialpolitischen Förderungen werden Schwangere, Alleinerziehende, Familien, Kinder, Jugendliche und Ältere in ihren unterschiedlichen, auch schicksalhaften Lebensumständen unterstützt.

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