Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Jugendschöffen und Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind von der Stadtverwaltung Vorschläge beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Stadtrat bzw. vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden müssen.
Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist.
Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit, wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten ferner erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich.
Personen, die in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden bereits tätig gewesen sind und die Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, können künftig aufgenommen werden.
Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder Schöffe bzw. Jugendschöffe grundsätzlich höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.
Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe/ Jugendschöffe (Be-werbungsbogen, Erklärung und Datenschutzhinweise) können bis 10. März 2023 bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel. 838 1356) angefordert oder im H 35 und an der Pforte des Rathauses sowie im Downloadbereich abgeholt bzw. heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Bewerbungen inkl. Erklärung können im Rathaus, Raum 239, abgegeben werden, aber auch im H35 oder an der Rathauspforte, da aber im verschlossenen Umschlag. Telefonische Auskünfte erfolgen unter 838 1356. Im Übrigen ist die Bewerbung für dieses Ehrenamt nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie sollte aber Geburtsname, Familienname, Vorname, Familienstand, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift, Beruf und jetzige Tätigkeit sowie frühere Schöffentätigkeiten enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail für Rückfragen wäre von Vorteil.
Die Stadtverwaltung Gera führt gemeinsam mit dem Amtsgericht Gera im Februar 2023 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema für die Bürgerinnen und Bürger des Amtsgerichtsbezirkes Gera im Rathaussaal der Stadtverwaltung Gera durch.
Infoveranstaltung zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen in Gera
Am 15. und 22. Februar 2023 bietet sich jeweils um 17 Uhr allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zwischen 25 und 70 Jahren die Möglichkeit, sich über die anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen zu informieren. Veranstaltungsort ist der Rathaussaal am Kornmarkt 12. Unter Schöffen versteht man ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, regelmäßig im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Jugendschöffen verrichten ihre Arbeit am Jugendgericht.