Thüringen: Lehrerausbildung soll neu strukturiert werden

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Das Kabinett hat die Pläne von Bildungsminister Helmut Holter gebilligt, die Studienseminare und damit die Ausbildung der Thüringer Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter neu zu strukturieren. Die Pläne sehen die Schaffung eines zentralen Studienseminars in Erfurt vor mit insgesamt fünf Regionalstellen in Nordhausen, Eisenach, Meiningen, Erfurt und Gera.

Bisher gibt es in Thüringen zwei Studienseminare in Erfurt und Gera und insgesamt über ein Dutzend Untergliederungen. Mit der Reform der Struktur soll die Bindung von angehenden Lehrkräften zu den Thüringer Regionen gestärkt, die regionalen Ausbildungsmöglichkeiten verbessert und damit ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums geleistet werden. Durch die klarere Struktur ist auch ein effizienterer und regional ausgewogene Personalversorgung in den Ausbildungsstrukturen für die Lehramtsanwärterinnen und ‑anwärter möglich. Zudem können Ausbildungsschulen in den größeren Städten entlastet werden. Auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger profitieren von der neuen Regionalstruktur des künftigen Studienseminars.

Kabinett nimmt Evaluierungsbericht zum Thüringer Integrationskonzept zur Kenntnis

Die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Doreen Denstädt, hat dem Kabinett den Evaluierungsbericht zur Umsetzung des „Thüringer Integrationskonzepts – für ein gutes Miteinander!“ vorgelegt. „Der Bericht macht deutlich, dass der Freistaat gute Strukturen geschaffen hat, um zugewanderte Menschen aufzunehmen und ihnen den Zugang in alle gesellschaftlichen Bereiche zu ebnen“, fasst die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa, die Ergebnisse zusammen.

Vor gut fünf Jahren hat die rot-rot-grüne Landesregierung erstmalig beschlossen, wie der Freistaat Einwanderung und Integrationsprozesse gestaltet. Das „Thüringer Integrationskonzept – für ein gutes Miteinander!“ legt grundsätzliche Leitlinien und Ziele fest, nach denen sich die Migrationspolitik und das Zusammenleben ausrichten.

Auf neun Handlungsfelder heruntergebrochen, werden außerdem lageangepasst Maßnahmen festgelegt, die diesen Leitlinien und Zielen entsprechen.

Der Evaluierungsbericht führt den Umsetzungsstand dieser Maßnahmen aus Perspektive der Ressorts mit Einschätzungen seitens verschiedener Akteursebenen, wie dem Landesintegrationsbeirat und Verwaltungs- und Trägerebene aus vier Beispielgebietskörperschaften, zusammen. Das Unternehmen Kienbaum Consultants International GmbH war mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt worden.

Das Kabinett beschließt den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs zur geänderten Zuwanderungslage

Das Kabinett hat den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs beschlossen, mit dem die Landesregierung auf die geänderte Zuwanderungslage reagieren soll.

„Der Krieg gegen die Ukraine hat das Zuwanderungsgeschehen im vergangenen Jahr bekanntermaßen massiv beeinflusst. Daher haben die Ressorts aus ihrer Sicht zusammengestellt, welcher neuen oder angepassten Maßnahmen es bedarf, um der aktuellen Lage gerecht zu werden“, erklärt Doreen Denstädt, die Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, das Vorgehen und dankt der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa für die Koordination dieses Prozesses.

Grundlegend für den Maßnahmenkatalog ist das „Thüringer Integrationskonzept – für ein gutes Miteinander!“. Darin legt die Landesregierung ihre Leitlinien und Ziele der Migrations- und Integrationspolitik fest und definiert dafür notwendige Maßnahmen. Dieser Maßnahmenkatalog wird fortlaufend geprüft und sich ändernden Lagen und ihren Erfordernissen angepasst.

Der nun vorliegende Entwurf eines Maßnahmenkatalogs wird durch die Ministerin den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Das Ergebnis ist gemeinsam mit dem Evaluierungsbericht Grundlage für die Fortschreibung des Thüringer Integrationskonzepts.
„Hier hat es sich bewährt, in einem breiten Beteiligungsverfahren flächendeckend unterschiedliche Akteursebenen einzubeziehen. Denn Integration findet nicht in Konzeptpapieren, sondern im wahren Leben statt“, so Mirjam Kruppa.

Start des Bundeskulturfonds Energie 

Mit Beschluss vom 2. November 2022 haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf die Bereitstellung von einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) als gezielte Hilfen für Kultur geeinigt, die krisenbedingte Belastungen abfedern sollen. Am 25. Januar 2023 hat der Haushaltsausschuss ein entsprechendes Konzept für einen Kulturfonds Energie gebilligt und eine erste Tranche von 375 Millionen Euro freigegeben.

Durch den Fonds sollen Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst werden. Die BKM schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart im Februar 2023. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse). Antragsstellungen erfolgen quartalsweise und sind erstmals ab dem 1. April 2023 möglich (rückwirkend für das 1. Quartal 2023).

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.

Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Zu beachten ist, dass zunächst das Einsparziel von 20 Prozent realisiert und die Mehrkosten nur anteilig übernommen werden. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Die administrative Abwicklung erfolgt rein digital und wie beim Corona-Sonderfonds Kulturveranstaltungen über eine vom Bund bereitgestellte SAP-Plattform. Die Umsetzung und Bewilligung der Anträge im Freistaat Thüringen erfolgt durch die Thüringer Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt, das die Anträge sachlich und rechnerisch prüft.

Der Freistaat Thüringen plant, aus dem Sondervermögen des Landes ein Programm zur Ergänzung des Kulturfonds Energie aufzulegen.

Quelle

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