Thüringen: Regierung will Kritik des Landesrechnungshofes umsetzen

0
229

Der Thüringer Rechnungshof veröffentlichte heute den Sonderbericht an den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung über die Prüfung „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ und teilte im Übersendungsschreiben mit, dass der Prüfvorgang abgeschlossen ist. Hierzu erklärt der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff:

„Der heute vom Thüringer Rechnungshof vorgelegte Sonderbericht gibt die Gelegenheit, die Praxis der Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden im Lichte der Empfehlungen des Rechnungshofes anzupassen. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung nun den Sonderbericht auswerten und zügig entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Der Sonderbericht trägt ausführlich – wie auch bei allen anderen Berichten des Thüringer Rechnungshofes – vor, an welcher Stelle zwischen dem Thüringer Rechnungshof und der Landesregierung weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Die Landesregierung hält weiterhin an der begründeten Auffassung fest, dass bei der Einstellung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären in jedem Fall der Grundsatz der Bestenauslese aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz beachtet wurde.

Begrüßt wird die im Hinblick auf die öffentliche Diskussion wichtige Klarstellung des Thüringer Rechnungshofes, dass ausdrücklich nicht Arbeitsweise und -ergebnisse der in die Prüfung einbezogenen Bediensteten und Staatssekretär:innen bewertet wurden. Ich wünsche mir, dass dies auch in der politischen Debatte Beachtung findet.

Die Landesregierung betont zudem, dass insbesondere den bereits im Rahmen der Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof deutlich gewordenen Defiziten in der Dokumentation von Auswahlverfahren durch entsprechende Maßnahmen begegnet wird. Dies betrifft u.a. Tätigkeitsdarstellungen bzw. Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile vor der Besetzung entsprechender Stellen.

Die Landesregierung wird – auch im weiteren Austausch mit dem Thüringer Rechnungshof – die Diskussion darüber führen, was das notwendige Maß an Stellen im Leitungsbereich oberster Landesbehörden umfasst und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.

Die Landesregierung hat bereits angekündigt, einen Vorschlag für die Änderung des Thüringer Laufbahngesetzes zu unterbreiten. Die Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofes im Sonderbericht stützen diese Überlegungen. Der Vorschlag zur Änderung des Thüringer Laufbahngesetzes wird deshalb zeitnah vorgelegt.

Abschließend fordert der Thüringer Rechnungshof eine Aufgabenkritik, der sich die Landesregierung in Übereinstimmung mit dem Thüringer Landtag bereits unterzieht. Hierzu wurde am Freitag dem 10. März 2023 im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages berichtet.“

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein