Thüringen: 18 Millionen Euro mehr für die Hochschulen bis 2020

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Die Landesregierung hat beschlossen, die Laufzeit der aktuellen Rah­menvereinbarung zur Hochschulfinanzierung zu verlängern. Damit wird die „Rahmenvereinbarung IV“, die regulär Ende 2019 ausliefe, nun bis Ende 2020 gültig sein. „Mit der Verlängerung wollen wir den Hochschu­len finanzielle Planungssicherheit über die Regierungsneubildung hin­weg gewährleisten“, betonte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefen­see heute in Erfurt. Die Hochschulen könnten so nicht nur langfristig planen, sondern profitieren auch ein Jahr länger von der attraktiven, aber auch notwendigen jährlichen Steigerung der Mittel um vier Prozent. Damit betrage der Landeszuschuss im Jahr 2020 insgesamt etwa 465 Millionen Euro, knapp 18 Millionen mehr als in 2019. Dem Landtag liegt nunmehr die Rahmenvereinbarung zur Zustimmung vor.

 Auf Bundesebene stehe außerdem die Neugestaltung des Hochschulpaktes 2020 aus, wodurch die künftige Beteiligung des Bundes an der Hochschul­finanzierung noch unklar sei, erklärte Tiefensee weiter. „Mit Blick auf diese noch nicht abschätzbaren Rahmenbedingungen bietet die Verlängerung klare Regelungen, um mittelfristig planen zu können.“ Zudem gehe die rot-rot-grüne Landesregierung mit der weiteren Mittelsteigerung um vier Prozent gegenüber dem Bund in Vorleistung. „Das ist ein starkes Signal nach Berlin“, betonte Tiefensee. „Die Globalzuschüsse des Landes an die Thüringer Hoch­schulen steigen im Vergleich zum Jahr 2014 von 378 Millionen Euro auf etwa 465 Millionen Euro im Jahr 2020 – über den gesamten Zeitraum ein Plus von 260 Millionen Euro. Wir erwarten deshalb vom Bund, dass die Hochschul­paktmittel ebenfalls deutlich aufgestockt, langfristig verstetigt und dynamisiert werden.“

Über den finanziellen Rahmen hinaus werden einzelne Entwicklungsziele der Hochschulen angepasst. Dies betrifft jene Ziele, die in den vergangenen bei­den Jahren schon erfüllt wurden oder bei denen es wesentliche Änderungen zum Stand Anfang 2016 gegeben hat. Dazu gehören u.a. die standortüber­greifende Kooperation bei den Hochschulbibliotheken, die Umsetzung der Strategie für die Digitalisierung im Hochschulbereich, die Errichtung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach sowie die notwendige Fortschreibung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen bis Ende 2020.

„Um den Hochschulen auch eine verlässliche Langfristplanung zu ermög­lichen, ist es zudem unser Ziel, die folgende Rahmenvereinbarung V von 2021 bis 2025 noch in diesem Jahr zu erarbeiten und Anfang 2019 dem Landtag zur Abstimmung vorzulegen“, sagte Tiefensee weiter. Diese solle für fünf Jahre gültig sein, damit wiederum das Ende der nächsten Legislatur­periode und das Auslaufen der Vereinbarung nicht zusammenfallen.

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