Thüringen: Förderrichtlinie zur Entwicklung ländlicher Räume erweitert

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Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (ILE/REVIT) neugefasst. „Mit den Instrumenten und Methoden der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen wir die Entwicklung der ländlichen Räume Thüringens. Im Fokus stehen dabei der Ausbau öffentlicher Leistungen wie Bildung, Gesundheit und der Nahverkehr“, sagt Infrastrukturministerin Keller. „Mit der Neufassung können nun auch Kleinstunternehmen und Dorfläden auf dem Land gefördert werden.“

Die Neufassung ergänzt die Richtlinie um die Fördermaßnahmen „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ und „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“. „Unser Ziel ist es, die Grundversorgung der Menschen in den ländlichen Regionen weiter zu verbessern und somit nachhaltig für gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse in allen Landesteilen zu sorgen“ so Keller.

Die nun förderfähigen „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ erweitern das Förderspektrum der Dorferneuerung.
Das Land unterstützt den Kauf, die Errichtung und den Umbau von Gebäuden, den Innenausbau sowie den erforderliche Grundstückserwerb für Projekte, die dem gemeinschaftlichen Zweck dienen und die Versorgungslage der Gemeinde verbessern.

Das zweite neue Förderprogramm unterstützt Kleinstunternehmen bei Investitionen in Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen. Die Förderung können Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Mio. Euro beantragen. „Kleinstunternehmen sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für die ländlichen Räume Thüringens. Sie haben eine wichtige Funktion, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern und zu verbessern“, sagt die Ministerin über das neue Förderprogramm.

Neben den neuen Fördergegenständen werden auch die bestehenden Fördermaßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung mit der neuen Richtlinie weiterentwickelt. In der Dorfentwicklung ist es künftig möglich Körperschaften öffentlichen Rechts zu fördern.
Zusätzlich zu den ländlichen Wegen sind unter bestimmten Bedingungen nun auch ländliche Straßen und sogar touristische Einrichtungen wie beispielsweise eine Schutzhütte im Zuge von ländlichen Infrastrukturmaßnahmen förderfähig. Mit der neugefassten Richtlinie kann auch die Verlegung von Nahwärmeleitungen wieder finanziell unterstützt werden.

Die Vergaberegeln für private Antragsteller wurden erheblich vereinfacht. „Das entspricht unserem Bestreben, bürokratische Hürden abzubauen und die Antragstellung zu vereinfachen“, erklärt Ministerin Keller. Zweckgebundene finanzielle Leistungen von Dritten, die ein Interesse an der Durchführung einer Fördermaßnahme haben, ermöglichen künftig einen geringeren Eigenleistungsanteil. „Damit erfüllen wir zwei wichtige Forderungen der Kommunen und der Wirtschafts- und Sozialpartner“, so Keller.

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