Die Kommission ergreift heute entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit und erfüllt damit die Zusage von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022.
Die heute vorgelegten Vorschläge stellen einen Meilenstein bei der Korruptionsbekämpfung auf nationaler und EU-Ebene dar. Die Kommission wird ihre Maßnahmen verstärken: Aufbauend auf den bestehenden Maßnahmen verstärkt sie die Anstrengungen zur Einbeziehung der Korruptionsprävention in die Gestaltung der Strategien und Programme der EU und unterstützt aktiv die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Einführung strenger Regeln und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung. Im Rahmen ihres jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit überwacht die Kommission auch die Entwicklungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene, ermittelt Herausforderungen und spricht Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus.
Zu den heutigen Maßnahmen gehören neue und verschärfte Vorschriften, mit denen Korruptionsdelikte unter Strafe gestellt und die Strafen in der gesamten EU harmonisiert werden sollen, sowie ein von der Kommission unterstützter Vorschlag des Hohen Vertreters zur Einführung einer speziellen Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), um weltweit gegen schwere Korruptionsdelikte vorzugehen. Mit diesen neuen Maßnahmen wird der Schwerpunkt auf Prävention und Schaffung einer Kultur der Integrität gelegt, in der Korruption nicht toleriert wird, und gleichzeitig werden die Durchsetzungsinstrumente gestärkt.
Zentrale Elemente der heutigen Vorschläge:
I. Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung
In einer gemeinsamen Mitteilung führen die Kommission und der Hohe Vertreter bestehende Arbeiten zusammen und entwickeln neue Richtungen und neue Instrumente auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, was auch einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung auf globaler Ebene darstellt. Ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung, in dem Strafverfolgungsbehörden, öffentliche Stellen, Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger zusammenkommen, wird die Korruptionsprävention in der gesamten EU vorantreiben und bewährte Verfahren und praktische Leitlinien ausarbeiten. Eine zentrale Aufgabe des Netzes wird darin bestehen, die Kommission bei der Erfassung gemeinsamer Bereiche zu unterstützen, in denen EU-weit ein hohes Korruptionsrisiko besteht. Die Arbeit des Netzes wird in eine EU-Antikorruptionsstrategie einfließen, die in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entwickelt werden soll, um die Wirkung und Kohärenz der EU-Maßnahmen zu maximieren.
Innerhalb der EU-Organe gibt es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. In der Mitteilung werden die geltenden Ethik-, Integritäts- und Transparenzvorschriften dargelegt, die Korruption innerhalb der EU-Organe verhindern sollen. Dieser Rahmen muss nicht nur rigoros und kohärent angewandt, sondern auch laufend auf den neuesten Stand gebracht werden.
II. Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
Die Kommission schlägt eine Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption vor. Mit dem Vorschlag wird der bestehende EU-Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung modernisiert durch:
a) Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität
- Sensibilisierung für Korruption durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Forschung und Bildungsprogramme zur Verringerung von Korruptionsrisiken und -delikten.
- Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter sowie zur Regelung der Interaktion zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu erlassen.
- Einrichtung spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen und Gewährleistung angemessener Ressourcen und Schulungen für die Behörden, die für die Korruptionsprävention und -bekämpfung zuständig sind.
b) einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen
- Harmonisierung der Definitionen von Straftaten, die als Korruptionsdelikte verfolgt werden, sodass nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten darunter fallen. Mit dem Vorschlag sollen alle Straftaten gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nun auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt werden, und Korruption im öffentlichen und privaten Sektor werden in ein und demselben Rechtsakt behandelt.
- Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für natürliche und juristische Personen und Harmonisierung erschwerender und mildernder Umstände.
c) Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption
- Ermittlungsinstrumente: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte über geeignete Ermittlungsinstrumente zur Korruptionsbekämpfung verfügen.
- Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Vorrechte und Befreiungen bei Korruptionsermittlungen durch ein wirksames und transparentes, im Voraus gesetzlich festgelegtes Verfahren zeitnah aufgehoben werden können.
- Einführung von Mindestvorschriften über die Verjährungsfrist, um zu gewährleisten, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Korruptionsdelikte vor Gericht zu bringen.
III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte
Die EU-Sanktionen tragen dazu bei, zentrale Ziele der GASP wie die Wahrung des Friedens, die Stärkung der internationalen Sicherheit sowie die Festigung und Unterstützung der Demokratie, des Völkerrechts und der Menschenrechte zu erreichen. Mit dem heutigen, von der Kommission unterstützten Vorschlag des Hohen Vertreters wird die EU in der Lage sein, weltweit gegen schwere Korruptionsdelikte vorzugehen, unabhängig davon, wo diese begangen werden. Der Vorschlag ergänzt und verstärkt die internen und externen Korruptionsbekämpfungsinstrumente der EU und zeigt ihre Entschlossenheit, alle Instrumente, einschließlich GASP-Sanktionen, zur Bekämpfung der Korruption einzusetzen.
Weiteres Vorgehen
Die vorgeschlagene Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption muss vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und angenommen werden, bevor sie zu EU-Recht werden kann.
Der vorgeschlagene neue Rahmen für GASP-Sanktionen gegen Korruption muss vom Rat erörtert und angenommen werden.