Erfurt: Famlienangebot für Stotternheim gesucht

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Der Erfurter Stadtrat hat am 14. Dezember 2022 den Familienförderplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 beschlossen. Freie Träger der Jugendhilfe können sich nun um die Übernahme eines neuen Angebots bewerben.

Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 24. Mai 2023

Der Plan ist abrufbar auf der Homepage der Stadt Erfurt und beschreibt die Bedarfe sowie Angebote der Familienbildung und Familienförderung gemäß §16 SGB VIII. Darüber hinaus enthält er Festlegungen zu deren finanzieller Förderung und fachlichen Schwerpunktsetzung beziehungsweise Weiterentwicklung.

Im Familienförderplan wird angestrebt, dass im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ein neues flexibles Familienangebot gemäß §16 SGB VIII in den ländlichen Ortsteilen der Landeshauptstadt Erfurt gefördert werden soll.

In den 37 ländlichen Ortsteilen lebt die größte Anzahl an Haushalten mit Kindern. Mit dem neu zu schaffenden, niedrigschwelligen Angebot sollen erstmals auch Familien außerhalb der städtischen Ballungsgebiete von Erfurt erreicht werden.

Die Umsetzung des neuen Angebots soll zunächst modellhaft in Stotternheim und seinen angrenzenden Ortsteilen erfolgen.

Dabei liegt der Fokus auf die Bedarfe der Familien vor Ort. Des Weiteren soll die bestehende soziale Infrastruktur (Bürgerhaus, Kindertageseinrichtung, Schule) bei der Umsetzung der Maßnahmen mit einbezogen werden.

Bis Ende 2023 ist eine Förderung des neuen Angebots wie folgt vorgesehen:

  • Personalkosten (1,0 VbE pädagogisches Fachpersonal/ Eingruppierung TVöD SuE 11b) sowie
  • Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten.

Freie Träger der Jugendhilfe mit Interesse an der Übernahme dieses neuen Angebots werden gebeten, dies schriftlich zu erklären. Dazu ist das Konzeptformular auf erfurt.de in der Rubrik Formulare hinterlegt.

Falls erforderlich, kann das Jugendamt vom einreichenden Träger spezifische Unterlagen nachfordern.

Die Interessenbekundung ist spätestens bis zum Mittwoch, dem 24. Mai 2023 per Brief zu richten an Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt, 99111 Erfurt, Stichwort: „Ländliche Ortsteile“. Auch per E-Mail kann das Interesse bekundet werden.

Mögliche Fragen zum Interessenbekundungsverfahren werden per E-Mail von der Jugendhilfeplanung beantwortet.

Quelle

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