Thüringen: Härtefall Hilfen für Vereine können ausgezahlt werden

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Mit dem Landeshaushalt 2023 wurden im Rahmen des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds unter anderem Härtefallhilfen für privatrechtlich organisierte, gemeinnützige, nicht wirtschaftlich tätige Vereine und Organisationen bereitgestellt. Dazu zählen neben Sozialvereinen auch Denkmalschutz-, Katastrophenschutz- und Brauchtumsvereine sowie Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime (die komplette Auflistung findet sich auf der Internetseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung).

Mit der einmaligen Hilfszahlung werden entsprechende Organisationen in der Abwendung existenzieller Not infolge anfallender Energie- und Heizkosten unterstützt. Dafür stehen aus dem Sondervermögen des Landes insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt werden.

Dazu erklärt die Thüringer Sozialministerin Heike Werner: „Ich bin sehr froh, dass die Gelder jetzt zur Auszahlung kommen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung ehrenamtlich tätiger Vereine und Organisationen, die durch die drastischen Kostensteigerungen bei Energie und Heizung an den Rand ihrer Existenz getrieben werden. Mit der Thüringer Ehrenamtsstiftung haben wir eine erfahrene und starke Partnerin an der Seite, um die Hilfen zügig zur Auszahlung zu bringen. Ich hoffe sehr, dass möglichst viele der in Not geratenen Vereine und Organisationen von der Möglichkeit Gebrauch machen.“

Frank Krätzschmar, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung, ergänzt: „Die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten hat viele Vereine vor große Probleme bei der Begleichung ihrer Betriebskosten-Rechnungen gestellt. Deshalb kann ich nur dazu ermutigen, das Programm in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit dem Thüringer Sozialministerium haben wir in der Stiftung die notwendigen Voraussetzungen zur Bearbeitung der Anträge geschaffen. Aufgrund des nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes haben wir uns in der Geschäftsstelle auch personell verstärkt. Damit möchten wir sicherstellen, dass Zusagen und Zahlungen zügig ihre Empfängerinnen und Empfänger erreichen.“

Energiekosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle werden berücksichtigt. Anträge können ab sofort und bis spätestens 30. November 2023 bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt werden.

Für Fragen rund um die Antragstellung steht Frau Monika Weise bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung:

–           E-Mail: weise@thueringer-ehrenamtsstiftung.de
–           Telefon: 0361 710154 30

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden unter: www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/energienothilfe

Voraussetzungen zum Erhalt der Zahlung:

Die Härtefallhilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar seine Existenz bedrohen. Durch Vorlage einer Einnahme-Ausgabe-Rechnung ist die Existenzbedrohung nachzuweisen.

Sowohl die außergewöhnliche Belastung als auch die Existenzbedrohung müssen auf die Folgen der Energiekrise seit dem 1. März 2022 zurückzuführen sein.

Die Gewährung einer Härtefallhilfe ist nachrangig zu anderen Hilfen. Anderweitige Leistungen von Dritten (zum Beispiel Hilfsprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Kommunen), die der jeweilige Antragsteller für den jeweils benannten Zeitpunkt erhalten hat, erhält oder noch beantragen kann, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und mit der Antragsstellung anzuzeigen. Bei der Ermittlung der Härtefallhilfe werden diese mit angerechnet.

Voraussetzung ist weiterhin, dass der Antragsteller alles unternommen hat, um die laufenden Kosten beziehungsweise Verbindlichkeiten zu reduzieren, zum Beispiel durch das Ergreifen von entsprechender Einsparmaßnahmen.

Verfahren zum Erhalt der Zahlung:

Die Leistung wird auf Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung gezahlt. Dazu ist das auf der angegebenen Internetseite veröffentlichte Formular zu benutzen. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, ist eine sehr rasche Bearbeitung der Anträge gewährleistet.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt einmalig. Wiederholungsanträge sind ausgeschlossen.

Höhe der Zahlung:

Maßgeblich für die Berechnung der Härtefallhilfe ist die Differenz zwischen dem Verbrauch für Neben- und Betriebskosten des Jahres 2019 (Referenzjahr) gegenüber Verbrauch und Abrechnung des Jahres 2022. Die Härtefallhilfe kann bis zu 90 Prozent der Differenz betragen. Für Vereine, die im laufenden Jahr 2019 oder nach 2019 gegründet worden sind, gilt 2021 als Referenzjahr.

Quelle

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