Ilmenau: Das ändert sich ab 1. Juli durch die Neugliederung

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Was verändert sich, was veranlasst die Stadt Ilmenau und was ist durch die Bürgerinnen und Bürger selbst zu veranlassen?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgt die Eingliederung der Städte Gehren und Langewiesen sowie der Gemeinden Wolfsberg und Pennewitz in die Stadt Ilmenau. Welche Auswirkungen sind damit für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?

1. Einrichtung von Servicebüros

In den bisherigen Rathäusern von Gehren, Langewiesen und Gräfinau-Angstedt werden Servicebüros der Stadt Ilmenau eingerichtet. Als Servicezeiten sind mindestens zwei Tage in der Woche vorgesehen. Folgende Dienstleistungen werden durch die Stadt Ilmenau gewährleistet:

  • Allgemeine Beratungsleistungen und Information
  • Erledigung von melderechtlichen Angelegenheiten
  • Erledigung von Angelegenheiten im Personenstandswesen (Standesamt)
  • Antragstellung auf Erhalt eines Kita-Platzes
  • Ausgabe und Weiterleitung von Wohngeldanträgen, Bauanträgen etc.
  • Friedhofsangelegenheiten
  • Vermietung kommunaler Räumlichkeiten
  • Ausgabe von Restmüllsäcken, Bioabfallsäcken und gelben Säcken

2. Adressänderung

Durch die Eingliederung ändert sich der Stadt- bzw. Gemeindename. Die Städte und Gemeinden erhalten den Adresszusatz Ortsteil (OT). Die korrekte Adressbezeichnung lautet ab dem 01.07.2018 z. B:

Max Mustermann
Musterstraße 1
98704 Ilmenau OT Gräfinau-Angstedt

Bei Behörden und öffentlichen Stellen, welche im Rahmen der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu informieren sind, erfolgt die Meldung der neuen Adresse unmittelbar durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Ilmenau. Hierzu zählen:

  • das Bundeszentralamt für Steuern
  • die Katholische und Evangelische Kirche (sofern Konfessionszugehörigkeit vorliegt)
  • das Kraftfahrtbundesamt (KBA)
  • die Deutsche Rentenversicherung

Darüber hinaus wird die Stadt Ilmenau im Rahmen der Adressänderung

  • die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste
  • alle gemeindlichen Dienststellen der Stadt Ilmenau
  • das Finanzamt
  • das Grundbuchamt
  • das Katasteramt
  • den Abfallwirtschaftsbetrieb und
  • den WAVI

über die Adressänderung unmittelbar unterrichten. Selbstverständlich erfolgen diese Datenübermittlungen kostenfrei.

Alle nicht durch die Stadt Ilmenau automatisch benachrichtigten Behörden und öffentlichen Stellen, private Stellen sowie Vertragspartner sollten zeitnah von den Bürgerinnen und Bürgern selbst über die Änderung der Anschrift unterrichtet werden. 

3. Umschreibungen von Pass-, Ausweis-, Fahrzeugdokumenten

Neben den allgemeinen Informationen zur Adressänderung müssen alle Bürgerinnen und Bürger der neuen Ortsteile, unabhängig, ob es künftig für ihre Straße eine Straßenumbenennung geben wird oder nicht, ihre Anschrift auf den behördlichen Pass-, Ausweis- und Fahrzeugdokumenten unverzüglich ändern lassen.

Personalausweis:

Die notwendige Adressänderung (Adressaufkleber auf der Rückseite) erfolgt kostenlos und kann sowohl im Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt Ilmenau als auch in den Meldestellen der künftigen Ortsteile Langewiesen, Gehren und Gräfinau-Angstedt durchgeführt werden.

Reisepass:

Eine Umschreibung der Wohnortangabe ist nicht zwingend erforderlich. Sollte die Änderung gewünscht sein, so kann diese kostenfrei sowohl im Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt Ilmenau als auch in den Meldestellen der künftigen Ortsteile Langewiesen, Gehren und Gräfinau-Angstedt erfolgen.

Kfz-Zulassung:

Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Kfz-Zulassungsbehörde des Ilm-Kreises zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unverzüglich mitzuteilen. Die Berichtigung der Halterdaten ist kostenpflichtig. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet für die Kfz-Zulassungsbehörde der bereits geänderte Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung). Es entsteht für die Berichtigung der Halterdaten und Ausstellen der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 eine Gebühr in Höhe von ca. 12,00 Euro pro Fahrzeug.

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich! Die Kfz-Zulassungsbehörde wird bis zum 31.12.2019 keine Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unterlassener Berichtigung der Halterdaten einleiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gemeindeeingliederung stehen.

Die Berichtigung sollte daher erst nach Adressänderung des Personalausweises erfolgen und kann im Landratsamt Ilm-Kreis an folgenden Stellen zu den dort geltenden Öffnungszeiten vorgenommen werden:

Landratsamt Ilm-Kreis
Bürgerservice
Krankenhausstraße 12 a
98693 Ilmenau
sowie im Landratsamt Ilm-Kreis
Kfz-Zulassungsbehörde
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt

Führerschein:

Im Zusammenhang mit dem Führerschein müssen keine Änderungen vorgenommen werden, da eine Anschrift auf diesem nicht mehr vorhanden ist. Die Information zur Änderung der Adresse erfolgt an das KBA im automatisierten Verfahren durch die Meldebehörde. 

4. Änderung von Gewerbedokumenten (Gewerbemeldungen)

Für die Gewerbetreibenden der zum 01.07.2018 in die Stadt Ilmenau eingegliederten Städte Gehren und Langewiesen sowie der Gemeinden Wolfsberg und Pennewitz bleibt bis zum 31.12.2018 das Landratsamt des Ilm-Kreises zuständige Untere Gewerbebehörde. Erst mit Wirkung zum 01.01.2019 erfolgt dann auch für die Gewerbetreibenden der vollständige Zuständigkeitsübergang auf die Stadt Ilmenau. Somit ist das Landratsamt des Ilm-Kreises für entsprechende Änderungen der Gewerbedokumente noch bis zum 31.12.2018 zuständig.

Gewerbemeldung:

Die Vorschriften zur Gewerbeordnung (GewO) sehen eine Änderung von Gewerbemeldungen bzw. von vorhandenen gewerblichen Erlaubnissen für das stehende Gewerbe im Zusammenhang mit einer Adressänderung im Rahmen von Gemeindeeingliederungen nicht vor. Wird dennoch durch den Gewerbetreibenden eine Gewerbemeldung mit aktuellen Adressangaben benötigt, so kann diese im Rahmen einer freiwilligen Gewerbeummeldung ausgestellt werden. Die Kosten für eine freiwillige Gewerbeummeldung belaufen sich auf 15,00 €.

Reisegewerbekarten:

Auf der Reisegewerbekarte ist die aktuelle Anschrift des Reisegewerbetreibenden amtlich eingetragen. Ändert sich diese, so ist eine entsprechende behördliche Änderung vorzunehmen. Die Änderung der Anschrift erfolgt kostenfrei.

Adressänderungen auf den Gewerbedokumenten können

bis zum 31.12.2018 bei der

Unteren Gewerbebehörde des Ilm-Kreises
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt

und ab dem 01.01.2019 bei der

Unteren Gewerbebehörde der Stadt Ilmenau
Am Markt 7
98693 Ilmenau

vorgenommen werden.

5. Straßenumbenennung

Entsprechend § 5 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung sind in einem Gemeindegebiet gleich lautende Bezeichnungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken unzulässig. Die gf. erforderlichen Änderungen von Straßennamen im gesamten neuen Stadtgebiet werden nicht unverzüglich zum 01.07.2018 erfolgen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

6. Terminlicher Hinweis

Im Zeitraum vom 02.07. bis 06.07.2018 bleiben die Meldebehörde der Stadt Ilmenau sowie die Meldestellen in den Servicebüros der künftigen Ortsteile Langewiesen, Gehren und Gräfinau-Angstedt aus technischen Gründen geschlossen. Somit können Änderungen von Dokumenten frühestens ab dem 09.07.2018 erfolgen.

Quelle

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