Einheitliche Netzengelte auch für Thüringen: Angleichung ist gestartet

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Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“ setzen die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland in den nächsten fünf Jahren die bundesweite Netzentgeltangleichung um. Dazu erklärt Ministerin Siegesmund: „Das ist ein guter Tag für die Stromkunden in Thüringen. Wir wollen eine gerechte Verteilung der Kosten, dafür sind wir eine starke Stimme. Ich bin sehr froh, dass wir diese Angleichung erreicht haben – auch wenn eine Angleichung mit einem Mal besser gewesen wäre als in zwei Schritten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.“

Im vergangenen Jahr hat eine Initiative der neuen Länder unter maßgeblicher Beteiligung Thüringens den Prozess in Gang gesetzt und endlich zum Erfolg geführt. Im Gesetzgebungsverfahren zum NEMOG (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) wurde auf die Initiative Thüringens eine Regelung aufgenommen, der zufolge der Bund aufgefordert ist, bis zum 01.01.2019 im Verordnungswege die schrittweise Angleichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene in die Wege zu leiten.

Die Bundespolitik kommt damit ihrer Verantwortung einen Schritt näher, mehr auf gleichwertige Bedingungen hinzuwirken. Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte soll linear in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. In einem ersten Schritt wird 2019 für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt. Ab dem 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch.

Hintergrund:

Für die Netzbetreiber, die gemäß EEG verpflichtet sind, den stark steigenden Anteil erneuerbarer Energien in die Netze zu integrieren, ergibt sich ein großer Investitionsbedarf. Da der Netzausbaubedarf regional sehr unterschiedlich erfolgt, führt dies auch zu einem unterschiedlichen Anstieg der Netzkosten und damit der Netzentgelte. Die Netzausbaukosten treffen somit Nord- und Ostdeutschland besonders stark, da hier besonders viel Ökostrom produziert wird und Starkstromtrassen installiert werden. Die Netzentgelte erheben Netzbetreiber (Amprion, TransnetBW, Tennet und 50Hertz) von ihren Strom und Gaskunden (wie beispielsweise den Stadtwerken), die diese Kosten an die Endverbraucher weiterreichen. Die Netzentgelte sind deshalb Bestandteile des Strompreises.

In den letzten beiden Jahrzehnten lagen die Netzentgelte in den Ländern Hamburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen auf der Übertragungsnetzebene wesentlich höher als in den übrigen Ländern. Damit hatten insbesondere große Industriekunden, die direkt über das Übertragungsnetz beliefert werden, mit Standortnachteilen zu kämpfen, die auf längere Sicht bestandsgefährdend wirken konnten.

Quelle

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