Eisenach: Fusion mit dem Wartburgkreis Bedingung für weitere Landesgelder

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Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat Ende Juni die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der Stadt Eisenach 2012-2022 genehmigt. Nachdem der Bescheid nun in der Stadtverwaltung vorliegt, erfolgt am 16. Juli die öffentliche Bekanntmachung dazu. Beim HSK handelt es sich um ein umfangreiches Dokument. Es enthält Maßnahmen, mit deren Hilfe die Stadt ihre finanzielle Lage bis zum Jahr 2022 verbessern kann. Das Konzept wird jährlich fortgeschrieben.

Die Genehmigung der HSK-Fortschreibung ist wichtig, weil die Stadt Eisenach nur mit einer solchen Genehmigung finanzielle Unterstützung des Landes Thüringen in Form von Bedarfszuweisungen erhalten kann. Die Stadt Eisenach hofft für den Haushalt 2018 auf eine Bedarfszuweisung des Freistaates Thüringen in Höhe von 10,87 Millionen Euro. Hierzu liegt derzeit noch kein Bescheid vor.

Oberbürgermeisterin Katja Wolf zur Genehmigung der HSK-Fortschreibung: „Uns wird bescheinigt, dass wir bei Zahlung weiterer Bedarfszuweisungen in den nächsten Jahren unser Konsolidierungsziel erreichen können.“ Voraussetzung sei allerdings die Fusion Eisenachs mit dem Wartburgkreis, weil damit Einsparungen in Millionenhöhe wirksam würden, so das Landesverwaltungsamt in seinem Schreiben. In Sachen Fusion laufen derzeit intensive Verhandlungen mit dem Wartburgkreis und dem Freistaat Thüringen. Den aktuellen Stand der Verhandlungen beraten derzeit die Fraktionen des Eisenacher Stadtrates.

Die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 liegt öffentlich im Bürgerbüro der Stadt Eisenach, Markt 22, sowie im Verwaltungsgebäude Markt 2, Zimmer Nr. 213 während folgender Öffnungszeiten aus:

Bürgerbüro: montags 8 bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 18 Uhr, mittwochs 8 bis 13 Uhr, donnerstags 7 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 16 Uhr und samstags 9 bis 12 Uhr.
Markt 2, Zimmer Nr. 213: montags 9 bis 12 Uhr, dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 9 bis 12 Uhr.

Außerdem stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Eisenach zur Einsicht zur Verfügung.

Quelle

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