In Gera soll in den nächsten Wochen die Hundesteuersatzung überarbeitet werden. Eine entsprechende Vorlage ist mittlerweile im Ratsinformationssystem zu finden. Die Änderung bezieht sich dabei vor allem auf gefährliche Hunde. Diese kosten weiterhin 672 Euro pro Jahr, werden aber nun nochmal deutlicher erfasst und abgegrenzt. In der neuen Satzung ist als Definition geschrieben:
Als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 gelten die Hunde im Sinne des
§ 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
(ThürTierGefG) in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes vom 12. Februar 2018
(GVBl. S. 1). Nach § 3 Absatz 2 dieses Gesetzes sind dies Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens
durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests nach § 9 im
Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie
- a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe
oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, - b) einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich
einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des
Hundes geschah, - c) ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder einen
anderen Hund trotz dessen offensichtlich erkennbarer, artüblicher Unterwerfungsgestik
gebissen und nicht nur geringfügig verletzt haben, - d) außerhalb des befriedeten Besitztums des Halters wiederholt in aggressiver oder
Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives
Verhalten gezeigt haben, das nicht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des
Hundes entspringt
Die neue Satzung muss noch durch die Stadtrat bestätigt werden.