Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten auch Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern. Der Beteiligungsrat soll die Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und Erfurter Bürgerinnen und Bürgern befördern. Er soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten erhalten, um an städtischen Entscheidungen und der Gestaltung unserer Stadt, sei es an baulichen Projekten oder städtischen Konzepten mitzuwirken, als auch Prioritäten bei der Ausgabe von Finanzen zu setzen.
Selbstverständlich kann sich jede/jeder um die Mitgliedschaft bewerben, wenn sie oder er Bürgerin oder Bürger unserer Stadt, mindestens 18 Jahre alt ist und Interesse an Bürgerbeteiligung und deren Umsetzung hat.
Die missverständliche Formulierung im Amtsblatt vom 3. August bitten wir zu entschuldigen.
Der Beteiligungsrat selber ist entsprechend der Satzung ein sowohl konfessionell, als auch parteilich unabhängig arbeitendes Gremium.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Beteiligungsrates ist laut „Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt“ für die Dauer von vier Jahren angelegt und ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung erfolgt nach Maßgabe der Hauptsatzung der Stadt Erfurt. Diese Satzungen und die Bewerbungsformulare finden Sie unter www.erfurt.de.
Nun bis 31. August ist es möglich, sich für das neu zu gründende Gremium „Erfurter Beteiligungsrat“ zu bewerben, um den Menschen die sich durch die missverständliche Formulierung ausgeschlossen fühlten, die Möglichkeit für eine Bewerbung einzuräumen.