Nach Beschwerden über Gehwegschäden und Baumängel beim Glasfaserausbau hat die Erfurter Stadtspitze das Gespräch mit dem Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser gesucht. Während der Ausbau in unterversorgten Ortsteilen weitergehen soll, erschwert eine Insolvenz die Behebung bestehender Mängel.
Verhandlungen über Bauqualität und Absprachen
In einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage von Azmannsdorfs Ortsteilbürgermeister Bose (Drucksache 1678/26) nimmt Oberbürgermeister Andreas Horn Stellung zu den Begleiterscheinungen des Breitbandausbaus im Erfurter Stadtgebiet. Ein zentrales Treffen zwischen der Stadtverwaltung und dem Versorger Deutsche Glasfaser brachte nun Klarheit über das weitere Vorgehen.
Trotz der aufgetretenen Probleme steht fest: Die Deutsche Glasfaser wird ihre Bauarbeiten fortsetzen und unterversorgte Haushalte in Erfurt an das schnelle Internet anschließen. Bislang wurden vor allem die Hauptanbindungen (Backbone) in den östlichen und nördlichen Ortsteilen errichtet.
Um die Qualität künftiger Bauarbeiten zu sichern und die öffentlichen Straßen zu schützen, wurden konkrete Vorgaben erörtert:
- Transparenz: Verpflichtende Einsatz- und Bauzeitenpläne sowie koordinierte Bauabschnitte.
- Qualitätskontroll-Standards: Durchführung von Lastplattendruckversuchen zur Überprüfung der Verdichtung.
- Lückenlose Nachweise: Verbindliche Fotodokumentationen des gesamten Bauablaufs.
Subunternehmer-Insolvenz verzögert Schadensbeseitigung
Bereits entstandene Schäden an öffentlichen Wegen und Straßen waren ein zentraler Streitpunkt der Verhandlungen. Das Interesse der Stadt liege in einer schnellstmöglichen Behebung aller Mängel, so der Oberbürgermeister. Allerdings stößt die Umsetzung derzeit auf Hürden: Die EBC Glasfasertechnik GmbH, die als Dienstleister im Auftrag der Deutschen Glasfaser Bauleistungen ausführte, ist insolvent. Dies erschwere die Nachbesserungen und führt zu zeitlichen Verzögerungen.
Wer haftet für Folgeschäden?
Auf die Frage nach der Haftung und eventuellen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verweist die Stadtverwaltung auf das geltende Baurecht und die gesetzliche Straßenbaulast:
- Gewährleistungsansprüche: Treten Schäden auf, werden primär die Mängel- und Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verursachern bzw. den Bauunternehmen geltend gemacht.
- Fachliche Bewertung: Der für die Straßenunterhaltung zuständige Fachbereich bewertet Abweichungen von technischen Vorgaben streng hinsichtlich Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.
- Verkehrssicherungspflicht der Stadt: Sollten Ansprüche gegenüber Dritten – etwa aufgrund von Insolvenzen – nicht durchgesetzt werden können, muss die Stadt als Straßenbaulastträger einspringen, um die Sicherheit der Wege zu garantieren. Dies könne im schlechtesten Fall zu finanziellen und personellen Belastungen für den städtischen Haushalt führen.
Ob und in welchem Ausmaß tatsächlich langfristige Folgeschäden verbleiben, lässt sich nach Angaben der Stadtspitze derzeit noch nicht belastbar prognostizieren.


