In Thüringen müssen Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Windenergieanlagen hinterlegt werden, um den vollständigen Rückbau der Anlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung zu gewährleisten. Der zugrundeliegende Erlass soll sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für den späteren Abriss und die vollständige Beseitigung der Anlagen garantiert sind, damit nach dem Betriebsende keine ungedeckten Lasten oder unvollständig zurückgebauten Bauwerke im Landschaftsbild zurückbleiben. Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage detaillierte Angaben zu den seit August 2025 beantragten Rückbausicherheiten und Gesamtaufwendungen für Windenergieanlagen (WEA) in verschiedenen Thüringer Landkreisen vorgelegt.
Angezeigte Rückstellungen und Sicherheitsleistungen nach Landkreisen
Für die seit Geltung des Erlasses beantragten Windenergieanlagen wurden in den Landkreisen unterschiedliche Summen für den späteren Rückbau als Sicherheitsleistung angezeigt:
- Landkreis Eichsfeld: Für zwei Anlagen wurde eine Summe von 856.635,00 Euro ausgewiesen.
- Landkreis Gotha: Hier wurden Beträge in Höhe von 290.032,66 Euro, 280.659,39 Euro, 355.618,50 Euro sowie 310.499,14 Euro gemeldet.
- Landkreis Greiz: Für zwei Windenergieanlagen wurden 861.170,88 Euro und für drei Anlagen 1.246.450,11 Euro angezeigt.
- Ilm-Kreis: Die gemeldeten Sicherheitsleistungen belaufen sich auf 678.999,99 Euro sowie 1.044.428,02 Euro.
- Kyffhäuserkreis: Es wurden Beträge in Höhe von 576.000,00 Euro und 696.000,00 Euro genannt.
- Landkreis Nordhausen: Aktuell ist nach Angaben des Ministeriums noch keine Aussage zur konkreten Höhe möglich, da Berechnungen hierzu noch ausstehen.
- Landkreis Sömmerda: Für zahlreiche Vorhaben wurden unterschiedliche Sicherheitsleistungen angezeigt, darunter unter anderem 344.671,60 Euro (Verfahrensnummer 77/25/GB für drei Anlagen), 297.583,30 Euro, 2.014.047,04 Euro (Verfahrensnummer 96/24/GB) sowie 345.825,90 Euro (Verfahrensnummer 118/25/AEG für vier Anlagen).
- Wartburgkreis: Es wurden Beträge von 345.825,90 Euro sowie 307.704,00 Euro für jeweils drei Windenergieanlagen gemeldet.
Angegebene Gesamtinvestitionssummen als Referenz
Zusätzlich wurden in den Anträgen Gesamtinvestitionssummen als Referenzwerte angegeben:
- Landkreis Eichsfeld: Es wurde eine Gesamtsumme von 13.179.000,00 Euro genannt.
- Landkreis Gotha: Die Investitionssummen für die Vorhaben belaufen sich auf 4.776.909,90 Euro, 4.462.040,98 Euro, 4.317.836,78 Euro und 5.471.053,88 Euro.
- Landkreis Greiz: Für zwei Windenergieanlagen wurden 8.916.051,20 Euro und für drei Anlagen 13.894.440,00 Euro als Referenz angegeben.
- Ilm-Kreis: Hier wurden Gesamtinvestitionen von 3.231.230,80 Euro und 4.970.035,00 Euro gemeldet.
- Kyffhäuserkreis: Zu den Gesamtinvestitionssummen wurden keine Angaben gemacht.
- Landkreis Nordhausen: Die Angaben umfassen 11.082.000,00 Euro für zwei Anlagen, 7.034.000,00 Euro für eine Anlage sowie 6.856.780,00 Euro als Herstellungskosten laut Antrag (Gesamtinvestitionskosten lagen hier noch nicht vor).
- Landkreis Sömmerda: Die gemeldeten Gesamtinvestitionssummen variieren stark; beispielsweise wurden für die Nummer 18/25/AeGB 4.115.972,00 Euro, für Nummer 89/25/AeGB 38.269.269,50 Euro und für Nummer 96/24/GB 30.985.339,00 Euro angegeben.
- Wartburgkreis: Für eine einzelne Windenergieanlage wurden 4.970.035,00 Euro und für drei Anlagen 14.201.700,00 Euro verzeichnet.


