Im Vorfeld der für den 25. August 2018 geplanten Konzertveranstaltung „Rock gegen Überfremdung, Grenzschutz jetzt“ hat das Innenministerium heute veranlasst, dass die Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße auf der Grund-lage des Ordnungsbehördengesetzes die Sicherstellung der einzelnen Flur-stücke zum Schutz vor Beschädigungen durch die geplante Veranstaltungen anordnet. Parallel dazu hat die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten für die Flächen, an denen die Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist, beim Amtsgericht Apolda den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, die Nutzung dieser Grundstücke durch den Veranstalter und seine Hilfspersonen zu untersagen. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Apolda vom 23. August 2018 wurde die Nutzung, insbesondere für die angemeldete poli-tische Kundgebung „Rock gegen Überfremdung III“ untersagt. Es handelt sich dabei nicht um ein versammlungsrechtliches Verbot. Das Ministerium stand und steht mit den zuständigen Behörden und Ministerien des Bundes in dieser Sache in Kontakt.
„Das Innenministerium hat mit den beteiligten Behörden in den letzten Wo-chen intensiv die Eigentumslage auf dem vorgesehenen Veranstaltungsge-lände geprüft“, erklärt Innenminister Georg Maier. Es handelt sich um eine diffuse Eigentumslage, die im Grundbuch für die Mehrzahl der Flurstücke eingetragene Eigentümerin – eine Kommanditgesellschaft – ist nicht hand-lungsfähig, hier ist das treuhänderische Handeln der Gemeinde als Ord-nungsbehörde gefragt, um Beschädigungen zu verhindern. Bei den anderen vier Flurstücken besteht Miteigentum von einer Erbengemeinschaft. Mitglied dieser Erbengemeinschaft ist u.a. die Bundesrepublik Deutschland.
„Ich bin daher auf die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten zuge-gangen, um diese über den Sachverhalt zu informieren und habe anheimge-stellt, ihre Mitberechtigung als Mitglied der Erbengemeinschaft geltend zu machen“, so Maier.