Thüringen sieht Verfahrensfehler bei der SuedLink-Trassenfestlegung

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Am 23. Januar 2018 entschied die Bundesnetzagentur, dass der Thüringer Vorschlag einer alternativen Trassenführung von SuedLink im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wird. Die Landesregierung hatte im Mai 2017 ein alternatives Korridornetz entlang der Luftlinie des SuedLink-Vorhabens Nr. 3 Brunsbüttel – Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen. Aus Sicht Thüringens widersprechen die Planungen der Bundesnetzagentur dem von der Bundesregierung selbst eingeführten Gebot der Geradlinigkeit.

Nach den Plänen der Netzbetreiber TenneT und TransnetBW soll der SuedLink-Trassenkorridor durch Thüringen verlaufen. Der SuedLink würde aus den beiden Verbindungen Wilster in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg sowie Brunsbüttel, ebenfalls Schleswig-Holstein, nach Grafenrheinfeld in Bayern bestehen.

Aus Sicht Thüringens wurden durch die Bundesnetzagentur so weitgehende Vorfestlegungen im Trassenkorridorverlauf getroffen, dass es geboten ist, Verfahrensfehler im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes frühzeitig geltend zu machen.

Wir wollen mögliche Planungsfehler frühzeitig korrigieren und so ein rechtssicheres Planungsverfahren gewährleisten. Daher begrüße ich es, dass das Kabinett sich heute auf die frühzeitige Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum geplanten Thüringen-Korridor der SuedLink-Stromleitung verständigt hat“, sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller, nach der Kabinettsitzung in Erfurt. „Wir betreten damit rechtliches Neuland, indem wir bereits vor dem Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses rechtliche Schritte einleiten.“

Ministerin Keller wies darauf hin, dass nach dem Gebot der Geradlinigkeit das geplante Erdkabel von SuedLink nicht durch Thüringen verlaufen dürfe. „Wir wehren uns mit allen rechtlich möglichen Mitteln gegen den geplanten Trassenkorridorverlauf der Bundesnetzagentur, da dieser zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Thüringer Kultur- und Naturlandschaft führt. Wir wollen erreichen, dass das von Thüringen in das Verfahren eingebrachte Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie im Verfahren verbleibt, um fehlerhafte Vorfestlegungen zu vermeiden. Ein fehlerfreies und transparentes Planungsverfahren ist unabdingbar für einen zügigen Netzausbau, dessen Akzeptanz in der Bevölkerung und damit einer gelingenden Energiewende“, so Keller.

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