Das Thüringer Oberlandesgericht hat unlängst die Methoden zur Geschwindigkeitsmessung – kurz Blitzer genannt – der Stadt Jena bestärkt. Eine betroffene Person hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt und dies mit vermeintlichen Ungenauigkeiten des benutzten Messgerätes »PoliScan Speed« begründet. Das Amtsgericht Jena hatte sich dieser Meinung angeschlossen.
Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Thüringer Oberlandesgerichtes (Az.: 3 OLG 151 SsBs 2/18) kassierte dagegen diese Entscheidung. Eine unterstellte Benachteiligung des erfassten Verkehrsteilnehmers sei nicht nachzuvollziehen. In einer Reihe von Gerichtsentscheidungen wurde die Messmethode des Gerätes als standardisiert und damit für gültig erklärt. Auch stellt das angeführte Argument, die genaue Funktionsweise des Gerätes sei nur dem Hersteller bekannt, kein Hindernis zu einem standardisierten Verfahren dar. Das Gerät verfügt über eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und kann deshalb für rechtsverbindliche Messungen eingesetzt werden.
Die Verlässlichkeit der eingesetzten Messtechnik genießt bei der Stadtverwaltung Jena oberste Priorität. Sie setzt weiterhin nur auf staatlich zugelassene Messgeräte.