Sprachsteuerung: Alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden
– Immer mehr Smartphones bieten es als Zusatzfunktion an: eine Sprachsteuerung mit der man die wichtigsten Funktionen des Handys auch per Sprachbefehl ausführen kann. Man muss also nicht mehr das Handy aus der Tasche holen und sich durch die Menüs klicken, es reicht den korrekte Befehl zu nennen und das Smartphone reagiert.
Die gnadenlosen Tester der BILD-Zeitung beschrieben diesen Vorteil wie folgt:
Das Smartphone hört ständig zu, kann so jederzeit auf Zuruf aktiviert werden. Damit es nicht auf alle Geräusche reagiert, lernt es die Stimme seines Besitzers kennen und antwortet nur ihm.
Früher hätte man so etwas eine Wanze genannt, mittlerweile ist es ein besonderes und exklusives Feature bei einem Smartphone.
Die Sprachsteuerung lässt sich unterschiedlich aktivieren, je nachdem welchen Hersteller und welches Gerät man nutzt. Eines ist aber gleich: Damit dieses System funktioniert, muss das Handy jederzeit die Umgebung abhören um einen eventuelle Befehl auch mit zu bekommen. Die Mikrofone sind also immer aktiv und ob die empfangenen Daten eventuell auch gespeichert oder weiter gegeben werden, wissen nur die wenigsten Kunden. Selbst wenn der Hersteller hier zusichert, dass nichts ins Netz übertragen wird, bleibt die Möglichkeit, dass eine App oder Malware auf dem Handy dies doch tut.
Samsung hat (bei TV Geräten) aus diesem Grund extra einen Passus in den AGB hinterlegt um auf dieses Risiko hin zu weisen. Wer die Sprachsteuerung nutzt, sollte besser keine schmutzigen Worte verwenden und auch nichts Privates sagen, denn das könnte unter Umständen im Netz landen. In den AGB ist für solche wichtigen Hinweise auch der richtige Platz, denn Studien zeigen, dass Nutzer diese Passagen besonders intensiv lesen, wenn sie mehr als 40 Seiten umfassen.
Der ursprüngliche Hinweis in den AGB wurde mittlerweile entschärft:
“ … Please be aware that if your spoken words include personal or other sensitive information, that information will be among the data captured and transmitted to a third party through your use of Voice Recognition.” This is part of their speech-recognition tech, which uses third parties (whose privacy policies Samsung doesn’t make any representations about) to turn your words into text. …“ (via)
Trotzdem bleibt es dabei: aufgezeichnete Sprache kann auch im Netz landen.
Mittlerweile sind auch die Datenschützer auf diesen Umstand aufmerksam geworden. Das Bayerische Landesamtes für Datenschutz hat mehrere TV geprüft und viele Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt. Im Smartphone Bereich dürfte es ähnlich aussehen.
Es kann also nur noch einige Jahre dauern, bis sich die Politik dieses Themas annimmt und gesetzliche Grundlagen schafft, die dem BND und dem Verfassungschutz Zugang zu diesen Daten ermöglichen.