Thüringen: Neues Schulgesetz soll 2020 in Kraft treten

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Das Kabinett hat heute die Novelle des Thüringer Schulgesetzes beraten und beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Seit der ersten Kabinettsbefassung im Mai dieses Jahres fand ein umfangreicher Anhörungs- und Beteiligungsprozess statt. In Folge dieses Prozesses wurde der Gesetzestext an zahlreichen Stellen präzisiert. Unverändert bleibt die Zielstellung, die Thüringer Schulen durch strukturelle Weichenstellungen zukunftsfest aufzustellen. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Unterrichtsgarantie.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter: „Wir müssen auf die Herausforderung des bundesweiten Lehrermangels reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung. Diese Landesregierung stellt so viele neue Lehrerinnen und Lehrer ein wie keine Landesregierung zuvor. Zusätzlich brauchen wir strukturelle Verbesserungen. Beim Schulgesetz geht es um vier Grundsätze: Die Bereithaltung eines wohnortnahen Schulangebots; die flächendeckende Absicherung eines breiten Unterrichtsangebots; einen effektiveren Lehrereinsatz und damit Reduzierung des Unterrichtsausfalls und schließlich beste individuelle Förderung für jedes Kind durch Inklusion mit Augenmaß.“

Die Schulgesetznovelle bildet notwendige Schlussfolgerungen aus den Entwicklungen der vergangen Jahre in der Thüringer Bildungslandschaft ab. Sie gibt allen Schulstandorten die Perspektive, sich als eigenständige Schule oder als Teil eines Kooperationsmodells weiter zu profilieren.

„Mit diesem Gesetz gibt es für jeden Schulstandort eine klare Zukunftsperspektive“, betont Helmut Holter. „Es gibt keinen Grund ängstliche Debatten zu führen. Damit würden wir die dringend benötigten Lehrkräfte nicht gewinnen. Junge Lehrerinnen und Lehrer wollen Sicherheit. Die wollen wir bieten. Mit diesem Gesetz wird kein Schulstandort in Frage gestellt – das sollte auch sonst niemand tun. Gerade im ländlichen Raum sind viele Schulen fest in ihrem Umfeld verankert und vernetzt. Das ist ein positiver Aspekt, mit dem wir bei Lehramtsanwärtern werben wollen.“

Nach der heutigen Beschlussfassung durch die Thüringer Landesregierung muss das Schulgesetz nun in den nächsten Monaten vom Landtag beraten werden. Geplant ist eine Beschlussfassung durch das Parlament im Frühsommer 2019. Inkrafttreten soll die Gesetzesnovelle im August 2020, die Parameter für Schulgrößen sollen ab August 2021 schrittweise gelten (im Schuljahr 2021/22 sind 15 Prozent Abweichung von den Vorgaben möglich, in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 zehn Prozent Abweichung).

Die Veröffentlichung des Gesetzestextes erfolgt durch den Thüringer Landtag.

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