Thüringen: 6.800 Beanstandungen im Bereich Arbeitsschutz in 2017

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Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute auf der Regierungsmedienkonferenz in Erfurt den Jahresbericht der Thüringer Arbeitsschutzbehörden 2017 vorgestellt und über ausgewählte Aspekte informiert. Der Jahresbericht gibt einen Überblick über Schwerpunkte des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes im Jahr 2017.

Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner sagte: „Die Thüringer Arbeitsschutzbehörden leisten einen wichtigen Beitrag für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und damit auch für die Fachkräftesicherung und die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Betriebe. Das heutige Arbeitsumfeld wird zunehmend durch Digitalisierung, Globalisierung und Flexibilisierung der Arbeit bestimmt. Auch deshalb kommt dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen, einschließlich der durch psychische Belastungen, ein hoher Stellenwert zu. Viele Betriebe haben das verstanden und leben mittlerweile vor, dass Arbeitsschutz auch ein wichtiger Teil von Führungsverantwortung und einer gelebten Präventions- und Unternehmenskultur darstellt. Ich bin mir sicher, nur so können in Thüringen die Herausforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt gemeistert werden.“

Ausgewählte Aspekte des Arbeitsschutzberichtes 2017

Kontrolltätigkeit

Im Jahr 2017 betreute die Thüringer Arbeitsschutzverwaltung rund 87.000 Betriebe mit etwa 915.000 Beschäftigten. Der Hauptanteil (72,5 Prozent) der Betriebe sind Klein- und Mittelbetriebe (KMU) mit 1 bis zu 499 Beschäftigten. Dort sind etwa 87 Prozent der Beschäftigten tätig.

Insgesamt wurden von den Arbeitsschutzbehörden im Jahr 2017 rund 1.600 Betriebe (2016: 1.900) aufgesucht. Dabei wurden ca. 9.500 Überprüfungen (2016: 10.600) zu Fragen des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes durchgeführt.

Hierbei kam es zu ca. 6.800 Beanstandungen (2016: 8.600) zu unterschiedlichen Sachverhalten. Die dabei aufgedeckten Mängel führten zu verschiedenen Reaktionen der Arbeitsschutzbehörden. So wurden rund 9.700 Revisionsschreiben (2016: 10.800) erstellt. In 272 Fällen (2016: 259) mussten Anordnungen zur Mängelbeseitigung erlassen werden. Die Zahl der Verwarnungen lag bei 529 (2016: 679), die Zahl der Bußgeldbescheide bei 860 (2016: 1.127).

Zur Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr wurden Kontrollen zu Lenk- und Ruhezeitvorschriften durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden 690 Bußgelder (2016: 874) verhängt und 453 Verwarnungen (2016: 540) ausgesprochen.

Sozialer Arbeitsschutz

In Thüringen wurden 2017 insgesamt 72 Bewilligungen einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zeitlich befristet erteilt.

Jahr Bewilligungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
§ 13 Abs. 4 ArbZG § 13 Abs. 5 ArbZG § 15 Abs. 2 ArbZG
Gesamt
2014 3 78 5 86
2015 1 67 8 76
2016 2 81 1 84
2017 7 63 2 72

Eine Bewilligung im öffentlichen Interesse nach § 15 Abs. 2 ArbZG erfolgte 2017 nur im absoluten Ausnahmefall. Die Anzahl der Bewilligungen nach
§ 13 Abs. 5 ArbZG ist auf den niedrigsten Wert der letzten 10 Jahren gesunken.

Arbeitsunfälle

Den Thüringer Arbeitsschutzbehörden wurde im Berichtsjahr folgende Anzahl an Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle) gemeldet:
• 8.630 Arbeitsunfälle (2016: 8.828; 2015: 6.984)
• darunter 14 tödliche Arbeitsunfälle, (2016: 8, 2015: 12)
• 46 als „schwer“ eingestufte Arbeitsunfälle* (2016: 39, 2015: 44)

Von den tödlichen Arbeitsunfällen ereigneten sich 4 bei Arbeiten auf Baustellen. Der Schwerpunkt lag bei Absturzunfällen.

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle hat sich seit Ende der 1990er Jahre zum Teil mehr als halbiert. So wurden den Thüringer Arbeitsschutzbehörden im Jahr 1997 noch 18.441 Arbeitsunfälle angezeigt. Davon endeten 28 tödlich und 133 zählten zu den schweren Arbeitsunfällen.

Berufskrankheiten

Die Zahl der Anzeigen von Verdachtsfällen auf das Vorliegen einer Berufskrankheit stieg im Berichtsjahr auf 1.518 Fälle an (2016: 1.735, 2015: 1.479).

Als berufsbedingt eingeschätzt wurden im Berichtszeitraum 371 Fälle (2016: 366, 2015: 356). Die Lärmschwerhörigkeit stand dabei weiterhin mit 170 Fällen an erster Stelle, es folgen mit 56 Fällen die Hauterkrankungen in Folge der Einwirkung durch natürliche UV-Strahlung und mit 17 Fällen Erkrankungen durch Asbest einschließlich Asbestkrebse.

Weitere Informationen und der vollständigen Bericht sind im Internet zu finden unter: http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/arbeitsschutz/arbeitsschutzbericht/

* Als schwerer Arbeitsunfall gilt ein Unfall in dessen Folge voraussichtlich ein Anspruch des Verletzten auf Geldleistungen des Unfallversicherungsträgers entsteht, was im Regelfall bei einer Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen der Fall ist. Diese Voraussetzung gilt im Allgemeinen erfüllt, wenn insbesondere folgende Verletzungen eingetreten sind: Schädelfraktur, schweres Schädelhirntrauma, Wirbelsäulenfraktur, Beckenfraktur, offene Frakturen großer Röhrenknochen, Verluste von Gliedmaßen außer einem einzelnen Finger, innere Verletzungen, schwere Verbrennungen und schwere Hitzeschäden, schwere Verätzungen, akute Vergiftungen sowie schwere Augenverletzungen.

Quelle

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