Erfurt: Nördliche Johannesstraße vom „Deutschen Verkehrssicherheitsrat“ als beispielhaft ausgezeichnet

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Die 2014 und 2015 umgestaltete nördliche Johannesstraße ist vom „Deutschen Verkehrssicherheitsrat“ als beispielhaft ausgezeichnet worden. Besonders hervorgehoben wurden die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Gestaltung des Straßenraumes.

In Deutschland wissen die Verkehrsexperten sehr genau, wie Straßen sicher gestaltet werden können. Seit Jahrzehnten stehen Richtlinien und Regelwerke in beeindruckender Qualität zur Verfügung. „Rahmenbedingungen und Verkehrsrealität erfordern jedoch Abwägungen, Anpassungen und Kompromisse, wenn es um die konkreten Verkehrsplanung von Straßen oder Plätzen geht“, weiß Alexander Reintjes, der Leiter des Tiefbau- und Verkehrsamtes.

Mit der Beispielsammlung „Gute Straßen in Stadt und Dorf“ zeigt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), wie ein ernsthaftes Bemühen um Funktion, Gestaltung und Sicherheit zu einer Verbesserung der Unfallbilanz und zu einem gern genutzten Lebens- und Verkehrsraum führen kann.

Unter den elf Praxisbeispielen befindet sich auch die nördliche Johannesstraße. Im Rahmen der Umgestaltung sei es gelungen, eine vormals großflächig dimensionierte Verkehrsanlage zu einem lebenswerten Straßenraum zu entwickeln. Dabei seien barrierefreie Haltestellen und durchlaufende Radwege eingeordnet sowie die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Seitenraum erhöht worden.

Radfahrer und Fußgänger fänden jetzt  gute funktionale Bedingungen vor. Die Gestaltung wirke insgesamt „wie aus einem Guss“ und gebe allen Verkehrsteilnehmern eine gute Verhaltensorientierung. Auch der Kfz-Verkehr könne dank einer intelligenten Verkehrssteuerung flüssig abgewickelt werden.

„Wir sind stolz darauf, dass die nördliche Johannesstraße beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat als Beispiel für eine gelungene Straßenraumgestaltung anerkannt wurde“, so Alexander Reintjes weiter. „Dies zeigt, dass unsere intensive und kluge Planung zu einer beispielhaften Lösung führte, in der wir die Belange aller Verkehrsteilnehmer ausgewogen berücksichtigt haben.“

Quelle

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