Thüringen: 10 Polizeieinsätze täglich wegen häuslicher Gewalt

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Im Jahr 2018 registrierte die Thüringer Polizei 2.940 Fälle häuslicher Gewalt und damit 53 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Beamten mussten somit im letzten Jahr zu fast zehn Einsätzen pro Tag ausrücken, um Opfer zu schützen, die Begehung der Straftaten zu beenden und diese zur Anzeige zu bringen. Den größten Anteil der Opfer nehmen Frauen (2.323) ein, 53 weniger als im Vorjahr. Männer wurden 645mal Opfer, das sind 89 mehr als im Jahr 2017.

Unter den 1.675 Personen, die Verletzungen erlitten, befanden sich 1.339 Frauen. Leider waren im Jahr 2018 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt auch zwei getötete Menschen zu beklagen. Gerade hieran und anhand der Anzahl betroffener Minderjähriger (1.116) wird weiterhin das Ausmaß deutlich, was häusliche Gewalt auch für weitere (schutzbedürftige) Familienangehörige bedeutet.

Innenminister Georg Maier: „Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Es sind Straftaten, welche ein konsequentes Einschreiten erfordern, verbunden mit zügigen Ermittlungen und individuellen Maßnahmen des Opferschutzes in Fällen häuslicher Gewalt.“ Die Thüringer Polizei erwirkte im Vorjahr 394 Platzverweise, 492 Wohnungsverweisungen, 384 Kontaktverbote und 98 Gewahrsamsnahmen sowie 21 vorläufige Festnahmen nach häuslicher Gewalt.

„Diese Einsätze sind für die Thüringer Polizei besonders personal- und zeitintensiv. Um die Aufgaben zu bewältigen, muss diese auch mit ausreichend Personal ausgestattet sein“, mahnt Maier. Neben ausreichend Personal benötigen die Beamten auch eine gute Ausbildung sowie viel Fingerspitzengefühl in Fällen häuslicher Gewalt. „Gerade die Opfer in gute Hände zu geben, ihnen Hilfe anzubieten, ist mir ein Grundanliegen“, ergänzt Maier.

Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen und betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten/des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychische, physische und sexuelle Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar zu versuchten oder vollendeten Tötungen.

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