Weimar: Hortanmeldung und Gebührenermäßigung für 2020/21 gestartet

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Informationen zu den Hortanmeldungen und Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühren für das Schuljahr 2020/2021.

Für die Berechnung der Gebühren werden folgende Nachweise benötigt:

  • Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der letzte Einkommenssteuerbescheid,
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern (Lohnabrechnung oder Kontoauszug),
  • Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen,
  • Nachweis der Bestallungsurkunde oder einer zeitweiligen Heimunterbringung,
  • Nachweis über einen Minijob bis 450,00 €, Midijob ab 450,01 € bis 850,00 €,
  • Nachweis über den Bezug von Leistungen:
    • zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • (Hartz IV),zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe),
    • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag),
    • Insolvenzgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
    • wie Renten, Elterngeld, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt an Dritte
    • BAföG, Wohngeld, etc.

Sie finden das Hortformular unter folgendem Link:

stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/anmeldung-im-schulhort-228/

Als besonderen Service bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schulverwaltung einen Vor-Ort-Termin in den Grundschulen der Stadt Weimar an.

Zu den nachfolgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen persönlich (in Kopie) abzugeben und gegebenenfalls offene Fragen zu klären.

Quelle

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