Informationen zu den Hortanmeldungen und Anträgen auf Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühren für das Schuljahr 2020/2021.
Für die Berechnung der Gebühren werden folgende Nachweise benötigt:
- Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Einkommens des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahres bzw. bei Fehlen des Einkommenssteuerbescheides der letzte Einkommenssteuerbescheid,
- Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder mit Kindergeldberechtigung von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern (Lohnabrechnung oder Kontoauszug),
- Nachweis mittels geeigneter Unterlagen über die Anzahl der Kinder von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, die gleichzeitig mit dem anzumeldenden Kind den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen,
- Nachweis der Bestallungsurkunde oder einer zeitweiligen Heimunterbringung,
- Nachweis über einen Minijob bis 450,00 €, Midijob ab 450,01 € bis 850,00 €,
- Nachweis über den Bezug von Leistungen:
- zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- (Hartz IV),zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe),
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag),
- Insolvenzgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld
- wie Renten, Elterngeld, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt an Dritte
- BAföG, Wohngeld, etc.
Sie finden das Hortformular unter folgendem Link:
stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/anmeldung-im-schulhort-228/
Als besonderen Service bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schulverwaltung einen Vor-Ort-Termin in den Grundschulen der Stadt Weimar an.
Zu den nachfolgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen persönlich (in Kopie) abzugeben und gegebenenfalls offene Fragen zu klären.